Beiträge von Lara123

    Oha, danke! Das mit den Sonderausgaben ist ein super Tipp!

    Zu dem ersten Punkt: Das FA stuft mich schon als Freiberufler ein, ich bin Nachhilfelehrerin auf Honorar.

    Wie muss ich die Anlage KAP denn ausfüllen um den Sparerpauschbetrag von meinem Kapitaleinkommen formal im Einkommenssteuerbescheid abgezogen zu bekommen. (Das ist es ja, was für die KV zählt,oder?)

    Hallo,

    Ich bin Studentin, nebenbei selbstständig und bin gerade an der Steuererklärung für 2023. Ich hatte trotz meiner Freiberuflichkeit eine NVB vom Finanzamt für 2023 und 2024. Ich hatte im Jahr 2023 dann etwa 1600€ Kapitalerträge. Da wurden wegen der NVB keine Steuern von abgezogen außer bei einer der Banken, weil ich sie dort vergessen hatte. Dort wurden mir von ca 400€ 100€ an Steuern abgezogen.

    Jetzt betrifft meine Frage aber vor allem den Einkommenssteuerbescheid. Ich habe ja nirgendwo den Sparerpauschbetrag angegeben. Werden meine Kapitalerträge dann komplett als Einkommen in dem Steuerbescheid angegeben? Es geht mir dabei vor allem um die Familienversicherung, die ich 2023 noch hatte. Die gucken ja auf das Einkommen und mit meinem freiberuflichen Verdienst und den Kapitalerträgen ohne Sparerpauschbetrag wäre ich über der Grenze.

    Danke im Voraus und liebe Grüße

    Lara