Vielen Dank @RaphaelP ! Es scheint einige Firmen zu geben, die gezielt Schuldner kontaktieren und ihre Dienste offerieren. Anbieter, die eine Rechtsberatung ausschließen und die für das Insolvenzverfahren benötigte Bescheinigung nach §305 InsO nicht ausstellen können, sind mit Vorsicht zu genießen. Wie @Henning richtig erkannt hat, entstehen dem Schuldner dann oft doppelte Kosten – für Dienstleister UND Anwalt.