Beiträge von Nick Rivers

    Ich habe mir hier auch zum Jahresanfang für zwei EFH's Glasfaser legen lassen.

    Die Verlegung erfolgte unterirdisch (ca. 50cm tief) mit Sonde, je Haus 25m bzw. 50m von der Strasse entfernt.

    In jedem Haus wurde dann im Keller ein 'Übergabepunkt' installiert.

    Konditionen waren (weshalb ich das Angebot angenommen hatte):

    1. "Wir schießen die Glasfasern anstelle für 800€ pro Hütte für 0€ pro Hütte bis in den Keller und installieren dort den Übergabepunkt"

    2. "Es gibt KEINEN Angebotszwang, um von derzeitigem DSL-Anschluß auf Glasfaser zu wechseln"

    3. "Solltest Du Dich -irgendwann in der Zukunft- für einen Wechsel auf Glasfaser entscheiden, dann mußt Du minimum für 2 Jahre einen Glasfaservertrag mit der Telekom abschließen"

    Für mich war das ein guter Deal, habe derzeit auch nicht vor mich von meinem DSL(100)-Vertrag zu trennen steigert ggf. auch den Wert der Immobilien.

    Ein Wort zur installation der Glasfaserrohre, aus eigener Erfahrung:

    In der Zuleitung der Glasfaserrohre mussten alle 6 bis 8 Meter Löcher ausgegraben werden, um den korrekten Verlauf der Sonde zu überprüfen....also 'einmal 10...20 Meter durchschießen' ist nicht.

    Die Tiefbaufirma hat sauber gearbeitet, nach ca. 6 Monaten musste die Firma nochmals kurz rumkommen, um einige Bodensenkungen in den Auffahrten wieder anzuheben und festzurütteln...aber das passiert manchmal.

    Grüße

    Vielen Dank für Eure Antworten, welche sich zum Glück mit meinen Vermutungen gedeckt haben (ich mir aber nicht ganz sicher war) !

    Eine Nichtveranlagungsbescheinigung wäre schön, habe aber auch noch weitere Einkünfte (bzw. Verluste!) u.a. aus Vermietung und Verpachtung. Weitere Einkommensarten hatte ich in meiner Fragestellung allerdings nicht erwähnt weil es mir primär um die Betrachtung von Kapitalerträgen und -ertragssteuer ging.

    Super Team und Euch einen schönen Wochenanfang!

    Hallo liebe Community,

    vielleicht eine ganz einfache Frage und vielen Dank vorab für Eure Antworten!

    Angenommene Situation:

    Im Steuerjahr gibt es keinerlei steuerpflichtigen Einkünfte, außer Zinseinkünfte aus Fest- und Tagesgeldern.

    Die Zinseinkünfte im Steuerjahr betragen z.B. 10.000€.

    Von allen Zinseinkünften wurde seitens der Banken bereits Kapitalertragssteuer (25%) ans FinA überwiesen.

    Frage:

    Der steuerliche Grundfreibetrag beträgt ja ca. 11.600€, die vorab abgeführte Kapitalertragssteuer liegt bei 10.000€ und somit unter dem Grundfreibetrag.

    Kann man sich dann in der Steuererklärung die Kapitalertragssteuer vom Finanzamt komplett zurückholen, weil das steuerpflichtige Einkommen ja unter dem Freibetrag liegt?

    Vielen Dank für Antworten und Grüße!