Beiträge von tega

    Hallo, nach einem Gespräch nach vorgegangener E-Mail, habe ich als E-Mail folgende Erklärung der Bank bekommen. Wie seht ihr das, entschärft dass die Klausel ausreichend, bin ich so nun rechtlich auf der sicheren Seite? Gruß.


    Hallo Herr,

    bezüglich Mietvertrag: es ist für uns in Ordnung wenn Sie uns den Mietvertrag einreichen, sobald sie ihn haben (wenn möglich innerhalb eines Jahr). Sollten Sie die Miete nicht in dem Umfang erhalten, wie Sie geplant haben, ist für uns eine niedrigere Miete als Nachweis auch in Ordnung. Es reicht uns aus, wenn Sie uns den Mietvertrag einmalig vorlegen.

    Lt. meinem Vermittler müsste es komplett neu beantragt werden um den Vertrag zu ändern, klingt nach einer Ausrede.

    Gerne gebe ich noch ein paar Infos, ich kann man mir nicht vorstellen, dass ich so schlecht eingestuft werde?

    Der Kaufpreis beträgt 160000€, nur 100000€ nehme ich auf, Beleihungsauslauf also schon mal gut.
    Mit den zwei Wohnungen die mir bereits gehören habe ich Mieteinnahmen in Höhe von 730€ + 560€. Für die beiden zusätzlichen würde ich schätzen ca. 580€ + 370€.
    Mankos, das Haus ist alt BJ 1930 und die eine Wohnung hat nur 35qm
    Verdienen tue ich gemäß eingereichten Gehaltsabrechnungen ca. 3000€ netto.
    Also selbst wenn alles leer steht könnte ich es immer noch bezahlen.
    Die Summe der Raten beträgt gerade mal 8850€, nicht mal ein Drittel dieser Summe(Mietauflage)
    Der Zinssatz beträgt 3,85% für 10 Jahre - also jetzt auch nicht super günstig, oder?
    Habe auch nicht nach dem günstigsten Angebot verlangt.

    Hallo, ich bin von einem Haus mit vier Wohnungen bereits Eigentümer von zweien und würde die übrigen nun noch dazukaufen.
    Dazu habe ich einen Kredit beantragt. Die Bank (VR Donau-Oberschwaben) hat mir nun eine Klausel über eine feste Miethöhe, die ich zu erreichen habe, auferlegt.

    Das schaffe ich nur wenn alle vier Wohnungen (ich finanziere nur zwei) optimal vermietet sind, wofür ich natürlich nicht garantieren kann.
    Auch stehen die zu finanzieren Wohnungen erst Mal leer, die muss ich ja erst noch vermieten, eine feste höhe kann ich nicht garantieren.
    Der Punkt ist unerfüllbar - mit Leerstand muss man auch immer mal rechnen. Auch würde ich evtl. mal eine Wohnung selbst bewohnen.

    Laut meinem Vermittler von Dr.Klein wäre das rein formal und alles kein Problem.
    Ich lese es aber nun mal so, wie es die Bank geschrieben hat.
    Hat hiermit jemand Erfahrung, was soll ich weiterhin tun?
    Danke.

    Hm, Syna sagt mir jetzt gar nichts.

    Auf deren Seite wird in der Tabelle mit den Grundversorgern Bühlertal mit aufgeführt, das ist aber eine selbständige Gemeinde nebendran.

    Auf der Karte scheinen sich die Gebiete von Syna und Stadtwerke zu überschneiden, beide sind dort als "Verteilnetzbetreiber" aufgeführt.

    Besten Dank für eure Antworten.

    Bei uns sind Grundversorger die Stadtwerke Bühl (77815), da kann ich aber nichts zu einer solchen Trennung finden. Die Telefonnr. für Störungsmeldungen ist auch nur eine andere Durchwahl. Ist das dann bei den Stadtwerken hier nicht so strikt getrennt oder zumindest nicht ersichtlich?

    Hallo, wir sind am überlegen, ob wir zu einem anderen Anbieter gehen oder nur in einen günstigeren Tarif der hiesigen Stadtwerke(Grundversorger) wechseln.

    Die Überlegung ist nun, ob uns im Fall von Problemen/Wartungsbedarf des Hausanschlusses Nachteile entstehen, wenn wir nicht mehr direkt Kunde der Stadtwerke sind.

    Wie seht ihr das, wie sind hier die Erfahrungen?

    Danke.