Hallo, nach einem Gespräch nach vorgegangener E-Mail, habe ich als E-Mail folgende Erklärung der Bank bekommen. Wie seht ihr das, entschärft dass die Klausel ausreichend, bin ich so nun rechtlich auf der sicheren Seite? Gruß.
Hallo Herr,
bezüglich Mietvertrag: es ist für uns in Ordnung wenn Sie uns den Mietvertrag einreichen, sobald sie ihn haben (wenn möglich innerhalb eines Jahr). Sollten Sie die Miete nicht in dem Umfang erhalten, wie Sie geplant haben, ist für uns eine niedrigere Miete als Nachweis auch in Ordnung. Es reicht uns aus, wenn Sie uns den Mietvertrag einmalig vorlegen.