Beiträge von ancaleth

    Vor die Wahl gestellt, 300 km zum Arbeitsplatz fahren zu müssen und dafür 1000 € pro Monat Kosten zu haben oder an einem vergleichbaren Arbeitsplatz um die Ecke 1000 € weniger zu verdienen, würde ich den zweiten nehmen. Für die Zeit, die auf der Strecke bleibt, gibt mir keiner etwas.

    Meine Berufswahl sollte nicht Teil der Diskussion sein. Sicher nett gemeint, aber in der Wissenschaft ist der Arbeitsort leider nicht nach Belieben wählbar.

    Danke für die Rückmeldungen. Ich war mir auch ziemlich sicher, dass ich die Homeoffice-Pauschale unter den genannten Voraussetzungen ansetzen darf.

    Gehofft hätte ich, dass ich ohne Einspruch, direkt im Voraus bei der Einreichung der Unterlagen sicherstellen kann, dass die Pauschale anerkannt wird - insbesondere, wenn grundlos angezweifelt wird, dass es rechtens ist.

    Erfahrungsgemäß komme ich um die Sachbearbeiterin nicht herum - wir hatten schon öfter Stress und haben dann Einspruch eingelegt (wurde auch anerkannt), aber das wurde stets von ebendieser Person bearbeitet.

    (Bahncard 100 hatte ich im ersten Jahr, aber aus eigener Tasche gezahlt - mein AG ist eine Universität, da wird das nicht übernommen. Spartickets+Bahncard 25 sind inzwischen für mich steuerlich die bessere Variante.)

    Entschuldigung, das war irritierend formuliert.

    Typische Woche: Mo Homeoffice Bayern. Di Homeoffice und Zugfahrt von Bayern nach NRW. Mi Büro NRW. Do Büro NRW und Heimfahrt nach Bayern (=Familienheimfahrt/Werbungskosten). Fr. Homeoffice Bayern.

    Ja, es liegt eine doppelte Haushaltsführung vor. Und grob 3 Tage Homeoffice in der Woche, manchmal sind es auch nur 2, dafür dann 3 Tage im Büro.

    Danke für die Bestätigung! So hatte ich es gemacht: §4 Abs. 5 Nr. 6c EStG zum Homeoffice und §9 Abs. 5 EStG zur doppelten Haushaltsführung.

    Wenn ich 6h im Homeoffice arbeite (also an dem Tag überwiegend) und dann 5h im Zug sitze, um am nächsten Tag im Büro in NRW zu arbeiten, gebe ich die Fahrt über 'Familienheimfahrt' im Rahmen der doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten an. Das war kein Problem, ich musste nur jede Fahrt nachträglich angeben.

    Das Problem war, dass trotz meiner Angabe von EStG §4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 6c von der Sachbearbeiterin behauptet wurde, es müssten eben doch Voraussetzungen vorliegen, damit ich die Homeofficepauschale geltend machen darf: Dass mein AG mir keinen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt. Wie argumentiere ich hiergegen? Oder geht es dann nur über häusliches Arbeitszimmer? (Und dennoch stellt mir mein AG ja einen Arbeitsplatz zur Verfügung: nur ist er 600km von meinem Wohnort entfernt).

    Nur zur Sicherheit: es geht um die Homeoffice-Pauschale und nicht um ein häusliches Arbeitszimmer, da beim letzteren mMn die genannte Voraussetzung besteht.

    Die Voraussetzung für häusliches Arbeitszimmer besteht womöglich. Gemacht haben wir es bislang nicht, denn: Es steht ein Gästebett im Arbeitszimmer; da es sich (seit kurzem) um das Eigenheim handelt, schien uns die Berechnung der Kosten aufwändig; im Arbeitsvertrag steht nicht explizit, dass ich zu Hause arbeite (wiewohl ich mir eine Bescheinigung für mobiles Arbeiten holen könnte); und das Finanzamt ist schon jetzt sehr penibel. Daher würden wir, wie bisher, für Homeoffice-Pauschale optieren.

    Liebe Community,

    seit Jahren setzen mein Ehemann und ich problemlos die Homeoffice-Pauschale an. Bei der letzten Einkommensteuererklärung gab es aber Stress mit dem Finanzamt: Es will die Pauschale nur anerkennen, wenn ich beim Arbeitgeber keinen Arbeitsplatz zur Verfügung habe. Der Hinweis, dass dies aus EStG §4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 6c unseres Erachtens nicht hervorgeht, fruchtete nur halb. Für 2023 wurde die Pauschale zwar anerkannt. Aber das Finanzamt schrieb zugleich:

    "Mit dem Einkommensteuerbescheid 2023 wurden Sie darauf hingewiesen, dass die Homeoffice-Pauschale nur berücksichtigt werden kann, wenn beim Arbeitgeber kein Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Zusätzlich wurden Sie gebeten, dies mit der Einkommenssteuererklärung 2024 anhand geeigneter Unterlagen nachzuweisen. Ich bitte diese Unterlagen dann einzureichen bzw. Ihre Rechtsauffassung darzulegen. Diese wird dann i. R. d. Veranlagung geprüft und kann ggf. im Einspruchsverfahren angefochten werden."

    Das steht demnächst an, daher meine Fragen:

    1. Ist das Nicht-Vorliegen eines Arbeitsplatzes beim AG eine (neue?) Voraussetzung? Wo steht das in Gesetzestexten? Und wenn das nicht der Fall sein sollte: Wie kann/soll ich meine Rechtsauffassung darlegen? Ich hatte schon erklärt, dass ich an den angegebenen Tagen überwiegend im Homeoffice gearbeitet habe.

    2. Welche Unterlagen von AG sollte ich vorlegen, damit das von mir genutzte Homeoffice anerkannt wird? Ich verfüge dort ja über einen Arbeitsplatz, auch wenn ich nicht vor Ort bin. Sollte ich mir bspw. eine Bescheinigung über mobiles Arbeiten erstellen lassen?

    (3. Wir geraten mit unserer Sachbearbeiterin fast jährlich aneinander und ich weiß nicht, ob diese Auseinandersetzungen wg. Überarbeitung, Inkompetenz oder aus bösem Willen entstehen. So langsam tendiere ich zu Letzterem. Hat jmd. Erfahrung damit, das Finanzamt zu ersuchen, uns eine andere Person als Sachbearbeitung zuzuteilen?)

    Zur Situation vielleicht noch: Seit Mitte 2023 pendle ich zwischen Bayern und NRW, nahezu wöchentlich. I.d.R. arbeite ich 2 Tage die Woche ganz im Homeoffice, 1 Tag überwiegend im Homeoffice (d.h. ich steige am späten Nachmittag in den Zug, wobei ich darin weiterarbeite) und 2 Tage im Büro in NRW. Die Fahrtkosten setze ich ab, ebenso die Zweitwohnung in NRW, im Rahmen der doppelten Haushaltsführung. Diese mir durch meine Arbeitstätigkeit entstehenden Kosten anzugeben war aufwändig, u.a. musste ich eine Liste nachreichen, wann genau ich hin- und wieder zurückgefahren bin. Teilweise arbeite ich auch am Wochenende im Homeoffice, kurz gesagt: Es kommen mehr Arbeitstage im Homeoffice zustande als im Büro. Insgesamt ist die Erstattung relativ groß - entsprechend der Kosten, die ich habe, um einer Arbeit nachgehen zu können -, das scheint das Finanzamt zu stören. Die Sachbearbeitung hatte bspw. versucht, mir im Rahmen der doppelten Haushaltsführung etliche Posten zu streichen (was nicht gelang). Und sie hatte eine Stelle zu einer Dienstreise in der ESt fehlgelesen und wollte dann wissen, was ich 47 Tage in der Schweiz gemacht hätte (es waren 2 angegeben).

    Tausend Dank für Hilfe und Einschätzungen!