Hallo @Anika,
vielen Dank für den Hinweis. Aber zu 100% lässt sich m.E. keine Schlussfolgerung ziehen. Wenn ich den Artikel richtig verstehe, hätte das Kind keinen Rechtsanspruch auf Unterhalt. Aber ist dem wirklich so? Wird das Abitur quasi als Fortbildung gesehen oder tatsächlich als neuer Weg? Schließlich könnte er nach dem Abschluss auch plötzlich irgendwas studieren, was möglicherweise als höhere Stufe seines Ausbildungberufes angesehen werden könnte. Bitte nicht falsch verstehen, es geht nicht darum das Kind gar nicht zu unterstütrzen. Natürlich wird es im Rahmen unserer Möglichkeiten auch finanziell unterstützt, aber da die Mutter für das Kind einen Betrag
einfordert, der absolut nicht zu stemmen wäre, möchten wir einigermassen sicher sein, wie die rechtliche Situation wäre. Obwohl das Kind nicht mehr bei ihr lebt. Aber sie wird mit Sicherheit als nächstes die Anwälte ihres Ehemannes ins Rennen schicken und wir möchten möglichst wenig Stress produzieren, sondern einfach nur wissen, wozu der Vater verpflichtet wäre. Und da sind persönliche Erfahrungsberichte erfahrungsgemäß wertvoller, als selbst eine anwaltliche Meinung. Um so mehr, da die Mutter vor hat, die Kosten ausschließlich auf den Vater umzulegen, obwohl eine wirtschaftliche Bedürftigkeit ihrerseits nur auf dem Papier existiert.
Beste Grüße