Vielen Dank an alle Poster für die weiteren Erläuterungen. Ich bin einer der fünf Eigentümer und verwalte das Haus gleichzeitig für die Eigentümergemeinschaft. Ich lege seit vielen Jahren die Handwerkerrechnungen auf die einzelnen Eigentümer um, meist nach dem Schlüssel MEA und verwende dafür ein entsprechendes Formular. Besonders große Rechnungen hänge ich an. Hier gab es bisher noch nie Beanstandungen vom Finanzamt. Daher bezog ich meine Frage auch gar nicht auf diesen Umstand sondern ausschließlich auf Handwerkerrechnung im Allgemeinen. Wegen dem Höchstbetrag hätte ich das trotzdem gleich von Anfang an erwähnen sollen. Es tut mir Leid, dass ich das versäumt habe. Nun bin ich trotzdem noch uneins, was nun richtig ist. Denn im zweiten Post schrieb Meins23 noch
Grundsätzlich können alle Kosten mit Ausnahme der Materialkosten angesetzt werden. Dazu gehören also auch Entsorgung, Fahrtkosten und Maschinen, aber auch Verbrauchsmaterial.
Und nun
Laut deiner Aussage sind die Lohnanteile ja explizit genannt. Hier reicht ein entsprechender Satz auf der Rechnung und muss nicht zwingend als Position aufgeführt sein.
Alle anderen Kosten sind damit aber nicht abzugsfähig, da sie nicht zugeordnet werden können. Sollten da Fahrt- oder Maschinenkosten enthalten sein, müsste die Rechnung zwecks steuerlicher Ansetzbarkeit geändert werden.
Also ist es leider offensichtlich doch nicht so, dass man die Materialkosten vom Rechnungsbetrag abziehen kann und das was übrig bleibt ist abzugsfähig. Richtig?
Aber versuchen könnte man es ja trotzdem mal und die Rechnung ans Finanzamt als Beleg mitschicken. Dann sollen die sich einen Reim daraus machen. Oder?