Hallo an . Alle . die jetzt aktuell geantwortet haben, danke!
Es ist wie folgt: Man kann sich sicher sein einen Vertrag zu haben,
Ausschluß von Eigenbedarf und dazu das verbindliche Protokoll
einer erfolgten mündlichen . verbindlichen . Aussage zum Ausschluß!
Dann passiert aber folgendes, die Leute die es rechtssicher ansehen könnten,
behaupten dann diese Vereinbarung hätte notarisch erfolgen müssen, etc.
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Ich habe . niemals . die Krankheit vorschieben wollen, wir haben aufgrund von
dieser . schriftlichen . Vereinbarung in 16 Jahren Mietdauer bisher über
------------ bewiesen ----------- > 70.000,00 € investiert. Ich zähle hier nicht alles auf.
Aber dazu gehören auch die Kosten für ein behindertengerechtes
Badezimmer und Gäste-WC für fast 6.000,00 €, Kaminofen mit Durchbruch 8.000,00 €,
Carport 5.000,00 €, zwei Holzstände . 2.000,00 € . für ständig gefüllt 25 m³ Buchenholz,
alles mit schriftlicher Genehmigung der verstorbenen Eigentümerin!
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Ja, die Krankheit macht sich besonders im Bad bemerbar, sie ist nunmal da!
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Aber wenn man Verträge zum Mietvertrag hat, aufgrund dieser investiert hat,
und nun vom Gericht aufgefordert wird Nachweise über intensive Wohnungsgesuche
zu liefern, also die vermeintliche Sicherheit des Mietvertrages in Frage gestellt wird;
dann liebe Leute die dieser Frage folgen, steht definiv alles was . vermeintlich .
Sicherheit bedeutete plötzlich auf dem Kopf!
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Wir haben jetzt für unsere Wohnung den . dritten . neuen Eigentümer und
. exakt . für diese Wohnung die . fünfte . Kündigung. Die 2te Eigenbedarfsklage
die jetzt komplett anders läuft. Die Eigenbedarfsklage vom 2ten neuen Eigentümer
und deren Widerspruch wurde auch nicht beantwortet und fertig!
Aber es war immer das Gleiche, zuvor erfolgte . immer . eine Mieterhöhung
der wir . erfolgreich . widersprochen haben!
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Jetzt kann ja so ein ganz kluger sagen "zieht doch aus!"
Tolle Idee, sind wir noch nicht drauf gekommen!
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Ganz herzliche Grüße ans Forum
WolfHannah