Beiträge von WolfHannah

    Hallo und vielen Dank an . Alle . im Forum für Eure Antworten,

    besonders an . Achim Weiss . für den umfangreichen Text!

    Ich bin froh über das Thema gesprochen, und unterschiedliche

    Meinungen dazu erhalten, zu haben!

    Ja jeder Fall ist anders. Ich bin mir sicher die Absicht des dritten neuen

    Eigentümers nicht aufgehen zu lassen!

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    Wenn die . schriftliche . Verhandlung durch ist, werde ich

    hier im Forum Stellung beziehen und Euch informieren wie

    es gelaufen ist, versprochen!

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    Ganz herzliche Grüße

    WolfHannah

    Hallo an . Alle . die jetzt aktuell geantwortet haben, danke!

    Es ist wie folgt: Man kann sich sicher sein einen Vertrag zu haben,

    Ausschluß von Eigenbedarf und dazu das verbindliche Protokoll

    einer erfolgten mündlichen . verbindlichen . Aussage zum Ausschluß!

    Dann passiert aber folgendes, die Leute die es rechtssicher ansehen könnten,

    behaupten dann diese Vereinbarung hätte notarisch erfolgen müssen, etc.

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    Ich habe . niemals . die Krankheit vorschieben wollen, wir haben aufgrund von

    dieser . schriftlichen . Vereinbarung in 16 Jahren Mietdauer bisher über

    ------------ bewiesen ----------- > 70.000,00 € investiert. Ich zähle hier nicht alles auf.

    Aber dazu gehören auch die Kosten für ein behindertengerechtes

    Badezimmer und Gäste-WC für fast 6.000,00 €, Kaminofen mit Durchbruch 8.000,00 €,

    Carport 5.000,00 €, zwei Holzstände . 2.000,00 € . für ständig gefüllt 25 m³ Buchenholz,

    alles mit schriftlicher Genehmigung der verstorbenen Eigentümerin!

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    Ja, die Krankheit macht sich besonders im Bad bemerbar, sie ist nunmal da!

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    Aber wenn man Verträge zum Mietvertrag hat, aufgrund dieser investiert hat,

    und nun vom Gericht aufgefordert wird Nachweise über intensive Wohnungsgesuche

    zu liefern, also die vermeintliche Sicherheit des Mietvertrages in Frage gestellt wird;

    dann liebe Leute die dieser Frage folgen, steht definiv alles was . vermeintlich .

    Sicherheit bedeutete plötzlich auf dem Kopf!

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    Wir haben jetzt für unsere Wohnung den . dritten . neuen Eigentümer und

    . exakt . für diese Wohnung die . fünfte . Kündigung. Die 2te Eigenbedarfsklage

    die jetzt komplett anders läuft. Die Eigenbedarfsklage vom 2ten neuen Eigentümer

    und deren Widerspruch wurde auch nicht beantwortet und fertig!

    Aber es war immer das Gleiche, zuvor erfolgte . immer . eine Mieterhöhung

    der wir . erfolgreich . widersprochen haben!

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    Jetzt kann ja so ein ganz kluger sagen "zieht doch aus!"

    Tolle Idee, sind wir noch nicht drauf gekommen!

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    Ganz herzliche Grüße ans Forum

    WolfHannah

    Hallo an . Alle . im Forum die sich an meine Frage beteiligt haben,

    möchte ich mich recht . herzlich . bedanken!

    Ich hatte . nicht . vor hier im Forum meinen Prozeß zu gewinnen!

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    Das gilt auch für WolfHannah , der offensichtlich irrig glaubt, daß er mit deutlichen Worten hier im Forum für seinen Fall irgendetwas Gutes erreichen könnte. Er kann es nicht.

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    War nicht meine Absicht!

    Es ging mir lediglich um eine Einschätzung von Menschen, mehr nicht!

    Danke, mit freundlichen Grüßen

    WolfHannah

    Hallo Pumphut, vielen Dank für Ihre Antwort. Es geht mir . definitiv . nicht um

    eine . rechtliche . Beratung hier im Forum . sondern . nur um eine allgemeine

    Einschätzung, ob Menschen in diesem Forum . vielleicht . ähnliche Erfahrungen

    zum Gütetermin vor Gericht gemacht haben? Wo vermeintlich . alles .

    Scheiße läuft!

    Wir haben für das schriftliche Verfahren jetzt noch . drei . Wochen Zeit!

    Was vor Gericht . letztendlich . entschieden wird, wird sich zeigen!

    Ganz herzliche Grüße

    WolfHannah

    Hallo an . Alle . die bisher geantwortet haben, danke!

    Hallo Pantoffelheld,

    "Du schreibst z.B. nicht, dass der Vermieter vor der Klage eine Abmahnung geschrieben hat. Daran kann die Klage scheitern"

    Die Sache ist wie folgt:

    Einen RA haben wir, aber wir wollen uns trotzdem . informieren . da die Sache

    merkwürdig läuft! Wir leben in einer Mietwohnung, haben aber . zum . Mietvertrag

    eine Vereinbarung "Ausschluß von Eigenbedarf", das will der neue Eigentümer nicht

    akzeptieren. Krankheit ist im Grunde nur Beiwerk!

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    Der neue Eigentümer hat uns im Januar 2023 . zum 31.10.2023 . die Eigenbedarfskündigung

    per Gerichtsvollzieher übergeben lassen, Einschüchterung!

    Im Februar 2023 habe ich dieser mit eben allen Argumenten . Ausschluß von E-Bedarf etc.

    per Einschreiben Widerspruch eingelegt!

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    Bis zum 31.10.2023 und auch weiter gab es darauf vom RA keine Reaktion!

    Wenn der RA diesen Widerspruch nicht akzeptiert hat, hätte er dagegen

    gerichtlich vorgehen müssen! Durchsetzung von Eigenbedarf. Und genau das hat er nicht!

    Er hat . NORMAL . keinen Titel um jetzt eine Räumungsklage beim AG durchzuziehen,

    und diese Räumungsklage hat dieser RA im März 2024 eingereicht.

    Normal kann der RA zwar eine Frist zum ausziehen setzen, zum Auszug benötigt er

    dann aber einen Titel, aber jetzt wird eine Räumungsklage verhandelt

    . ohne . vorherige Gerichtsverhandlung wegen Eigenbedarf mit einem Titel!

    Und genau zu dieser Frage wollte ich eine Einschätzung vom Forum, wie kann

    das sein. Das Verfahren wird nun schriftlich fortgeführt!

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    Zum Ausschluß vom Eigenbedarf ist es auch merkwürdig. Wir haben zum Mietvertag

    diese Vereinbarung, aber der RA und auch das Gericht argumentieren das hätte

    fester Bestandteil vom Mietvertrag sein müssen. Auch die . nachweisliche .

    mündliche Vereinbarung das dieser Ausschluß zum Mietvertrag gilt wurde

    als nicht rechtmäßig behaupet!

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    Ich kann folgendes bestätigen: Vor Gericht und auf hoher See ist . ALLES . möglich!

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    Ganz herzliche Grüße

    WolfHannah

    Hallo und guten Tag an alle im Forum!

    Wir haben im Januar 2023 per RA die Eigenbedarfskündigung zum 31.10.2023 erhalten.

    Im Februar 2023 habe ich dieser aufgrund von Ausschluß von Eigenbedarf im Mietvertrag,

    und Krankheit . Pflegegrad II, GdB 90 mit G; B; RF . per Einschreiben widersprochen!

    Der RA hat auf diesen Widerspruch nicht reagiert und die gesetzte Frist . ohne Kommentar

    verstreichen lassen. Meine Frau und ich . beide über 70 . dachten wir sind durch!

    Aber im März 2024 hat dieser RA eine Räumungsklage eingereicht mit der Begründung

    wir würden nicht ausziehen obwohl der neue Eigentümer unsere Wohnung

    . zwecks Kinderplanung . benötigt!

    Es gab jetzt eine Güteverhandlung und eine vierwöchige Frist für beide Seiten zu einer

    Stellungnahme!

    Ich möchte an das Forum nur um eine Hilfestellung zu folgender Frage bitten:

    Gibt es da irgendwelche rechtlichen Vorgaben ob der RA verpflichtet war

    auf meinen . umfangreichen . Widerspruch mindestens zu Krankheit oder

    insgesamt zu reagieren, oder ist es normal das dieser den Widerspruch

    unbeantwortet gelassen hat?

    Ganz herzliche Grüße :)

    WolfHannah