Beiträge von FrankRetterath

    Hallo liebe Community,

    ich beziehe mein Gas für meine Wohnung bei "team energie GmbH". Mein Vertrag hat zum 18.10.2025 begonnen und läuft mindestens ein Jahr. Nun hat die "team energie GmbH" eine Zwischenabrechnung zum 22.05.2026 erstellt und natürlich muss nach der Heizperiode nun eine Nachzahlung von ca. 280€ leisten.

    Ich habe meinen monatlichen Abschlag extra mit einem Puffer angesetzt, dass ich nach einem Jahr Laufzeit eher mit einer Erstattung rechnen kann. Wenn natürlich direkt nach der Heizperiode zwischenabgerechnet wird, entsteht jetzt die Nachzahlung. Nach einem Jahr Laufzeit habe ich vermutlich keine Nachzahlung zu leisten, weil ich aktuell ja nicht heize, aber weiterhin den monatlichen Abschlag zahle.

    Weiß zufällig jemand, ob diese Zwischenabrechnung rechtens ist? Hatte jemand bei diesem Anbieter einen ähnlichen Fall? Ich finde es sehr frech! Nach der Heizperiode abrechnen. Jetzt eine Nachzahlung einkassieren und vermutlich nach Ende der einjährigen Laufzeit dann eine größere Erstattung an mich leisten.

    Vielleicht kennt sich jemand aus?

    Liebe Grüße

    Liebe Community,

    wir befinden uns in der finalen Phase für eine Erstfinanzierung für eine Immobilie.

    Aktuell befinden wir uns wegen Elterngeld/Elternzeit in einer schwierigen Finanzierungslage, die sich aber absehbar wieder stark verbessert.

    Meine konkrete Frage ist, inwieweit wir verpflichtet sind, einen möglichen Kreditgeber/Bank über unsere konkreten, zukünftigen Arbeitspläne und dementsprechend über unsere Gehaltssituation aufzuklären?

    Die Situation ist folgende:

    Ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag in Vollzeit. Meine Partnerin ist aktuell in Elternzeit und hat nach Ihrer Elternzeit (August 2025) wieder Anspruch auf ihre unbefristete Vollzeitstelle.

    Können wir vor einem möglichen Kreditgeber/Bank angeben, dass uns ab August 2025 zwei Vollzeitgehälter zur Verfügung stehen, obwohl meine Partnerin beabsichtigt nicht Vollzeit in den Beruf zurückzukehren?

    Schriftlich mit dem Arbeitgeber ist bisher nicht festgehalten, dass sie nicht in Vollzeit zurückkehrt. Daher haben wir auch auf dem Papier zwei Vollzeitgehälter ab August 2025.

    Hintergrund meiner Frage ist, ob wir so (mit zwei Vollzeitgehältern) voraussichtlich mit besseren Konditionen/Zinsen bei der Bank rechnen können.

    Natürlich haben wir die Finanzierung bzw. den monatlichen Abtrag für uns mit zukünftig realen Einkommenszahlen kalkuliert. Wir sind also recht sicher, dass wir den monatlichen Abtrag auch mit einem Vollzeit und einem Teilzeitgehalt leisten können. Wir haben defensiv und mit Puffern kalkuliert.

    Ich freue mich auf hilfreiche Antworten hierzu!

    Liebe Grüße

    Frank

    Liebe Community,

    wir befinden uns in der finalen Phase für eine Erstfinanzierung für eine Immobilie.

    Aktuell befinden wir uns wegen Elterngeld/Elternzeit in einer schwierigen Finanzierungslage, die sich aber absehbar wieder stark verbessert.

    Meine konkrete Frage ist, inwieweit wir verpflichtet sind, einen möglichen Kreditgeber/Bank über unsere konkreten, zukünftigen Arbeitspläne und dementsprechend über unsere Gehaltssituation aufzuklären?

    Die Situation ist folgende:

    Ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag in Vollzeit. Meine Partnerin ist aktuell in Elternzeit und hat nach Ihrer Elternzeit (August 2025) wieder Anspruch auf ihre unbefristete Vollzeitstelle.

    Können wir vor einem möglichen Kreditgeber/Bank angeben, dass uns ab August 2025 zwei Vollzeitgehälter zur Verfügung stehen, obwohl meine Partnerin beabsichtigt nicht Vollzeit in den Beruf zurückzukehren?

    Schriftlich mit dem Arbeitgeber ist bisher nicht festgehalten, dass sie nicht in Vollzeit zurückkehrt. Daher haben wir auch auf dem Papier zwei Vollzeitgehälter ab August 2025.

    Hintergrund meiner Frage ist, ob wir so (mit zwei Vollzeitgehältern) voraussichtlich mit besseren Konditionen/Zinsen bei der Bank rechnen können.

    Natürlich haben wir die Finanzierung bzw. den monatlichen Abtrag für uns mit zukünftig realen Einkommenszahlen kalkuliert. Wir sind also recht sicher, dass wir den monatlichen Abtrag auch mit einem Vollzeit und einem Teilzeitgehalt leisten können. Wir haben defensiv und mit Puffern kalkuliert.

    Ich freue mich auf hilfreiche Antworten hierzu!

    Liebe Grüße

    Frank