Danke, jetzt ist es mir klar!
Beiträge von 911dietmar
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Man sieht 1200 Euro die mit dem FSA von 1000 Euro verrechnet worden sind. Bleiben 200 Euro übrig auf die dann ca 50 Euro Steuern verlangt worden sind. Demnach ist ja die VAP in den FSA gegangen und nicht die Steuer aus der VAP also ca. 25% von 1200 Euro wären 300 Euro und ich hätte noch 700 Euro im FSA zu Verfügung ?
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Hallo Zusammen,
jetzt geht's wiedereinmal um die lieben Steuern.
Mein Broker hat 1200 Euro Steuern aus ETF für 2023 abgerechnet. Jeder Onlinerechner gibt mir nur 600 Euro an ? Es ist doch richtig, dass die Steuer auf VAP jährlich eingezogen wird und nicht die VAP selber oder ? Anfang 2023 waren 127,5k Euro drin und am Ende lag der Gewinn bei plus 2500 Euro, es ist ein ETF der unter sonstige läuft mit kleiner 25% Aktienanteil.
Gruß Dietmar
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Der Anbieter zieht direkt vom Gewinn die Steuervergünstigungen ab und sendet es an das ZfA obwohl dieser damit vertraglich nix zu tun hat. Die Steuervergünstigungen floßen ja nicht in den Vertrag. Hätte er das nicht gemacht wäre sofort klar ersichtlich das es sich nur um den Gewinn handelt. Die Leute die hier geholfen haben sitzen im Landesamt für Steuern. Im Grunde hätte das der Anbieter auch erklären können oder ich war zu doof
Hoffe es ist jetzt klarer...
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Lösung:
Heute hat sich die Frage geklärt.
Auf die zurückbezahlten Steuervergünstigungen wird auch keine Steuer erhoben.
Diese haben mit dem Vertrag nichts zu tun...werden jedoch verwirrenderweise von dem Anbieter bei Vertragsauflösung in Kooperation mit der Zulagenstelle direkt vom Ertrag abgezogen. Logischer wäre es wenn die ZfA diese vom Sparer verlangen würde. Allerdings ist dies gesetzlich nun einmal so geregelt. Diese Rückmeldung wollte ich abließend noch liefern. Ist also soweit alles okay....Vielen Dank für die konstruktiven Beiträge von Euch!
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Danke für die Beiträge...ja, dann sollte man diese gesammelten Steuervorteile verzinst zurückzahlen müssen aber nicht mit pauschal 42% den man schon früh hat. Nochmal zur Vergegenwärtigung...das ist aktuell an deinem Bespiel zuätzlich nur aus den Steuervergünstigungen 10000+4200=14200€ zurück! Von der Realität wird man blaß...
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Vielen Dank für die Antwort, habe das BMF auch angeschrieben. Diese verweist auf die Finanzämter obwohl das Schreiben ja aus dem eigenen Hause stammt. Das Thema müsste viele betreffen die viel Steuervergünstigungen und wenig Zulagen angesammelt haben. So bekomme ich weniger raus als ich über 20 Jahre einbezahlt habe trotz Gewinn. Das ist schon eine außerordentliche Härte...
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Danke für die Reaktion....
Die Anbieter richten sich nach dem Schreiben des BMF. Diese Schreiben sind öffentlich zum download leicht verständlich mit Beispiel nachlesbar. Danach sind auch die Steuervorteile zu versteuern. Der Anbieter hat die Summe aus Gewinnen und Steuervorteilen in einer Summe dem FA gesendet. Diese prüfen nicht und der Bescheid ist rausgegangen. Die Frage ist warum man auf zurückbezahlte Vergünstigungen auch noch Steuern zahlen muß? Kein Finanzamt konnte helfen...
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Hallo Zusammen,
Ich habe eine knifflige Fragen die kein Finanzbeamter bisher beantworten kann und weiß auch nicht wer mir hier noch helfen könnte. Deswegen wende ich mich nun vertrauensvoll an Euch....
Ein Riestervertrag wurde wegen schlechter Performance gekündigt. Es wurden Zulagen und Steuervergünstigungen direkt vom Anbieter einbehalten und an die Zulagenstelle Brandenburg überwiesen. Ausgezahlt wurden direkt Eigenbeitrag und Gewinn.
Nun wurde vom Anbieter eine zu versteuernde Summe aus Gewinn und Steuervergünstigungen elektronisch an das FA übermittelt. Das der Gewinn verteuert werden muss ist klar aber warum auch die Steuervergünstigungen ?
Diesen Anteil habe ich voll zurückbezahlt, warum ist auf nichts eine Steuer zu entrichten ?
Hinweis: Siehe auch Schreiben vom Bundesministerium der Finanzen 05.10.23 Randziffer 227/228
Das müsste doch viele betreffen....
Danke für die konstruktive Hilfe!