Ist es nicht so, dass bei einer Schenkung der Bodenrichtwert für die Ermittlung der Schenkungssteuer herangezogen wird? So weit ich weiß, war der zumindest vor der Zinsanhebung und Neuberechnung der Grundsteuer, deutlich niedriger als der tatsächliche zu erzielende Verkaufspreis.
Somit wäre es doch, um die Schenkungssteuer zu drücken, eventuell sinnvoller die Immobilie erst zu verschenken.