Alles anzeigenDas ist der erste Punkt und den hat der BGH relativ eindeutig entschieden! Da bin ich mal sehr gespannt, wie sich die SPK dazu weiter verhält. Also ob es Vertragsänderungsangebote gibt, man das Thema totschweigen möchte, und/oder ob dann jeder selbst Widersprechen bzw. mit einem Anwalt kommen muss, damit die Urteile umgesetzt werden. Es bleibt spannend...
Ein zweiter Punkt ist ebenfalls ziemlich eindeutig entschieden worden, nämlich dass beim anschließenden Rentenvertragsangebot keine Abschlussgebühr verlangt werden darf. Vermutlich wird das aber in den Angeboten für die Verrentung dann jetzt auch nicht mehr versucht werden. Prüfen sollte es jeder/r Einzelne aber auf jeden Fall genau!
Der dritte Punkt ist unklarer bzw. nicht so deutlich im Interesse der Verbraucher vom BGH enthschieden worden, nämlich die Frage, welcher Referenzzinssatz überhaupt geeignet bzw. zulässig ist. Das ist/war zwar strittig, scheint aber auch den Urteilen nach so in Ordnung. Hier würde ich das geringste Potenzial für weitere Vertragsverbesserungen sehen.
Grundsätzlich spannend ist natürlich, wie die Politik mit dem Riester-Desaster weiter umgehen will bzw. wie die konkreten Reformen jetzt aussehen:
Reform der Riester-Rente: Wie Christian Lindner die Altersvorsorge umkrempeln will (rnd.de)
Meine Vermutung: Im Zuge der Veränderungen wird es eine Reaktion der Sparkasse mit einem Vertragsänderungsangebot geben, bei dem die bisherigen Probleme der Verträge "geheilt" werden sollen. Das sollte man sich dann aber auch in Ruhe und ganz genau im Detail anschauen und bewerten bevor man so etwas unterschreibt.
Ansonsten ist meine Tendenz: Vertrag weiterführen, Zinsen und Bonuszinsen mitnehmen (insb. nach 15 Jahren, wenn der Bonuszins dann die Kosten/Marge des Vertrages ausgleicht und man praktisch den Zins i.H.v. 70% 10 j. Bundesanleihen + 30% Euribor bekommt), was keine so schlechte Verzinsung ist. Um dann den Vertrag am Ende der Laufzeit inkl. Bonuszins zu kündigen, weil die Verrentung wahrscheinlich kaum attraktiv ist. Der Riester-Baustein macht bei mir rund 10% der privaten Altersvorsorge aus und entspricht praktisch dem "Sicherheitsbaustein" des Gesamtportfolios neben den Aktien-ETF...
Super - hab vielen Dank für Deine Erläuterungen FinanztipUser !
Hat das jemand hier im Forum schon die Erfahrung gemacht, wie die Sparkasse Paderborn-Detmold auf den Widerspruch gegen die Anwendung der fixen Marge/Zinsabstand reagiert?
Was ich mich darüber hinaus noch Frage, ist, ob es geschickt ist, zum aktuellen Zeitpunkt, d.h. mitten in der Ansparphase, den Widerspruch einzulegen oder erst, wenn, wie Du FinanztipUser es beschreibst, die Sparkasse selbst mit einem Änderungsangebot aufgrund einer neuen Gesetzeslange um die Ecke kommt bzw. wenn man direkt davor steht in die eigene Rentenphase einzutreten.
Sollte sich die Sparkasse nur auf Einmalzahlungen zum Ausgleich einlassen, kann die Höhe ja für die Vergangenheit eindeutig berechnet werden, nicht jedoch für die Zukunft bis zum Renteneintritt (in meinem Fall z.B. noch rund 25 Jahre). Dann frage ich mich, wie die die Zukunft mit einer Einmalzahlung ausgleichen wollen.
Eine weitere Frage in dem Zusammenhang ist, ob man dadurch, dass man sich die Infos zur Berechnung von der Sparkasse hat kommen lassen, umgehend Widerspruch einlegen muss. Meine Angst wäre, dass das als stillschweigende Zustimmung zum festen Zinsabstand gewertet werden könnte. Ich bin kein Jurist und kann das leider nicht einschätzen.
Danke für die Mitteilung Eurer Erfahrungen/Einschätzungen.