Beiträge von Mathis

    Super - hab vielen Dank für Deine Erläuterungen FinanztipUser !

    Hat das jemand hier im Forum schon die Erfahrung gemacht, wie die Sparkasse Paderborn-Detmold auf den Widerspruch gegen die Anwendung der fixen Marge/Zinsabstand reagiert?

    Was ich mich darüber hinaus noch Frage, ist, ob es geschickt ist, zum aktuellen Zeitpunkt, d.h. mitten in der Ansparphase, den Widerspruch einzulegen oder erst, wenn, wie Du FinanztipUser es beschreibst, die Sparkasse selbst mit einem Änderungsangebot aufgrund einer neuen Gesetzeslange um die Ecke kommt bzw. wenn man direkt davor steht in die eigene Rentenphase einzutreten.

    Sollte sich die Sparkasse nur auf Einmalzahlungen zum Ausgleich einlassen, kann die Höhe ja für die Vergangenheit eindeutig berechnet werden, nicht jedoch für die Zukunft bis zum Renteneintritt (in meinem Fall z.B. noch rund 25 Jahre). Dann frage ich mich, wie die die Zukunft mit einer Einmalzahlung ausgleichen wollen.

    Eine weitere Frage in dem Zusammenhang ist, ob man dadurch, dass man sich die Infos zur Berechnung von der Sparkasse hat kommen lassen, umgehend Widerspruch einlegen muss. Meine Angst wäre, dass das als stillschweigende Zustimmung zum festen Zinsabstand gewertet werden könnte. Ich bin kein Jurist und kann das leider nicht einschätzen.

    Danke für die Mitteilung Eurer Erfahrungen/Einschätzungen. <3

    Sieht dem Urteil nach ja wirklich so aus, dass der variable Zins "durch Aushang" festgelegt wird. :huh:

    Was für die Riester-Banksparpläne relevant sein könnte ist die Feststellung Nr.2:

    "2. Die Musterbeklagte ist verpflichtet, die Zinsänderung in den in Ziffer 1 genannten Sparverträgen monatlich vorzuneh-men und dabei das im Zeitpunkt des Vertragsschlusses be-stehende relative Verhältnis zwischen dem bei Vertrags-schluss vereinbarten variablen Zinssatz und dem Referenz-zinssatz im Sinne des Feststellungsziels 2 zu wahren (Fest-stellungsziel 3)."

    Das war ja wohl sinngemäß auch die bisher Rechtsprechung bei unseren Verträgen zu den Abständen zu einem festgelegten Referenzzins laut Vertrag. Also dass das relative Verhältnis gewahrt werden muss und eben nicht eine fixe Marge bzw. ein fixer Abstand...

    Wenn ich es richtig verstanden habe, ist der einzige Punkt, gegen den wir Einspruch erheben können, der fixe Abstand - die fixe Marge der SPK Detmold. Korrekt?

    Die Kalkulation der Referenzzinssätze scheint ja demnach in Ordnung zu sein und auch die "Baseline" von 0,001% Mindestverzinsung (sofern diese unter Anwendung eines relativen Zinsabstands überhaupt zum Tragen kommen würde). Stimmt das so?

    Gibt es einen Unterschied diesbezüglich zwischen den Altverträgen <2012 und den neueren Verträgen?

    Danke für Eure Klarstellungen für einen Laien! ;)