Beiträge von Jurastudent

    Moin!

    Ich frage mich, in welcher Steuerbescheinigung die Vorabpauschale auftaucht.

    Konkret: Im Januar 2025 wird die die Vorabpauschale bzw. die Steuer auf die Vorabpauschale fällig. Taucht die Vorabpauschale dann als Gewinn in der Steuerbescheinigung für das Jahr 2024 auf, die vss. im April 2025 erstellt wird? Oder taucht dieser erst in der Steuerbescheingiung für das Jahr 2025 auf, weil sie ja auch erst im Januar 2025 fällig wurde, und somit erst in der Steuerbescheinigung, die vss. im April 2026 erstellt wird?

    Moin!

    Meine Eltern haben mir eine vermietete Wohnung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge überschrieben und sich hierbei jeweils ein lebenslanges Nießbrauchsrecht vorbehalten. Wir fragen uns nun, ob wir die Notarkosten (die lt. Vertrag meine Eltern zu tragen haben) für die Überschreibung der Wohnung und das Einräumen des Nießbrauchsrechts im Rahmen Steuerklärung beim Einkommen aus Vermietung und Verpachtung als Werbungskosten neben der AfA für den von meinen Eltern damals gezahlten Kaufpreis zusätzlich als Werbungskosten angeben können?

    Rein logisch kommt uns das schwierig vor, weil es sich ja genau genommen um Kosten handelt, die für die "Weggabe" des Eigentums angefallen sind, andererseits zT auch um das Nießbrauchsrecht zu erhalten, das für meine Eltern ja nun gerade Grundlage für das Einkommen aus Vermietung und Verpachtung ist.

    Moin!

    Ich habe Folgendes Luxusproblem:

    Ich habe eine Zusage für ein Promotionsstipendium der Studienstiftung erhalten. Aus diesem erhalte ich für drei Jahre 1.550 € monatlich. Nebenher darf ich fünf Stunden die Woche arbeiten. Den Arbeitslohn darf ich – unabhängig von der Höhe – komplett behalten (keine Anrechnung).

    Etwas anderes gilt für andere Einkommensquellen. Auf der Website der Studienstiftung steht dazu Folgendes:

    Zitat
    Für sonstige Einkünfte (bspw. aus Vermietung und Verpachtung, Renten, Kapitalerträgen) gilt nach Abzug der darauf entfallenden Einkommen- und Kirchensteuer sowie der steuerrechtlich anerkannten Vorsorgeaufwendungen ein Freibetrag von 3.070 EUR pro Jahr […] darüber hinausgehende Einkünfte müssen auf die finanzielle Förderung angerechnet werden.

    Meine Nebeneinkünfte dürfen/sollten in den Förderjahren somit den Betrag von 3.070 EUR nicht überschreiten, um eine Anrechnung zu verhindern.

    Mein „Problem": Ich vermiete eine Wohnung für monatlich EUR 420 Kaltmiete in Hamburg, mit der ich abzgl. aller Kosten und Abschreibungen ca. EUR 2.800 Einkommen aus Vermietung und Verpachtung generiere. Hinzukommen jedoch Aktien im Wert von ca. EUR 390.000, die jährlich einen fünfstelligen Betrag an Dividenden erbringen bzw. – im Fall der ETFs – in der Jahressteuerbescheinigung mit hohen Vorabpauschalen auftauchen (also auch ohne Verkauf als Einkommen aus Kapitalerträgen in jedem Jahr erscheinen).

    Meine Frage ist nun, ob jemand eine kreative (aber legale!) Idee hat, wie die Einnahmen über drei Jahre reduziert werden können, ohne dass das Geld tot auf einem Girokonto liegt. Letztlich möchte ich die Einnahmen also in das vierte Jahr verlagern.

    Ich hatte bspw. als Idee, eine Staatsanleihe zu kaufen, die mit 0 % p.a. verzinst wird und in 4-5 Jahren fällig wird, dann würde erst im Zeitpunkt der Rückzahlung (4-5 Jahre) Gewinn aus Kapital entstehen.

    Nun möchte ich aber nicht 400k in Staatsanleihen stecken.

    Habt ihr andere Ideen?

    Beste Grüße