Hallo Raphael, erst einmal vielen Dank für die Antwort.
in den Steuerjahren 2011 und 2012 hatte ich keinerlei steuerpflichtigs Einkommen. Im Jahre 2013 durch ein Praktikum in den Monaten September bis einschließlich November. Dabei war meine wöchentliche Arbeitszeit auf 20h begrenzt und ich habe in den Monaten September und Oktober jeweils 500€ (-Steuern) und im November 800€ (-Steuern) verdient.
Da meinem Masterstudium (Abschluss Ende 2012) ein Bachelorstudium voraus gegangen ist, handelt es sich im gesamten Zeitraum um eine Zweitausbildung. Diesen "Status" habe ich aufgrund des Promotionsstudiums seit März 2014 noch immer. Somit sollten eigentlich alle aufgeführten Kosten als Werbungskosten und nicht als Sonderausgaben anrechenbar sein.
Sollte ich den Einsprüchen einen Studienverlaufsplan oder mein Bachelorzeugnis beilegen, damit ich dem Finanzamt kenntlich mache, dass es sich um eine Zweitausbildung handelt? Oder was lege ich dem Finanzamt da am besten vor?
Nochmals vielen Dank für Deine Hile!