Hallo Raphael, erst einmal vielen Dank für die Antwort.
in den Steuerjahren 2011 und 2012 hatte ich keinerlei steuerpflichtigs Einkommen. Im Jahre 2013 durch ein Praktikum in den Monaten September bis einschließlich November. Dabei war meine wöchentliche Arbeitszeit auf 20h begrenzt und ich habe in den Monaten September und Oktober jeweils 500€ (-Steuern) und im November 800€ (-Steuern) verdient.
Da meinem Masterstudium (Abschluss Ende 2012) ein Bachelorstudium voraus gegangen ist, handelt es sich im gesamten Zeitraum um eine Zweitausbildung. Diesen "Status" habe ich aufgrund des Promotionsstudiums seit März 2014 noch immer. Somit sollten eigentlich alle aufgeführten Kosten als Werbungskosten und nicht als Sonderausgaben anrechenbar sein.
Sollte ich den Einsprüchen einen Studienverlaufsplan oder mein Bachelorzeugnis beilegen, damit ich dem Finanzamt kenntlich mache, dass es sich um eine Zweitausbildung handelt? Oder was lege ich dem Finanzamt da am besten vor?
Nochmals vielen Dank für Deine Hile!
Beiträge von saalfish
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Guten Abend,
ich habe heute meinen (elektronischen) Steuerbescheid bekommen. Es handelt sich hierbei um die Steuerbescheide für die Jahre 2011-2014, also meine ersten Steuererklärungen. Ich habe mein Master-Studium Ende 2012 abgeschlossen und war bis Februar 2014 noch in einem weiteren (Bachelor) Studiengang immatrikuliert, bevor ich nun seit März 2014 einem Promotionsstudium nachgehe. Leider wurde anstatt mir den Verlustvortrag der Werbungskosten für die Jahre 2011-2013 anzurechnen alles nur als Sonderausgabe anerkannt. Wie verfahre ich nun am besten bezüglich des Einspruchs? Was muss ich neben dem eigentlichen Einspruch noch für Dokumente mit abgeben? Und worauf verweise ich im Einspruch? Da ich die Steuererklärungen bzw Verlustvorträge elektronisch mittels ElsterFormular gemacht habe und dort darauf verwiesen wurde, dass keine gesonderten Belege einzureichen sind solange nicht explizit vom Finanzamt nachgefragt wird, stehe ich nun sprichwörtlich etwas "auf dem Schlauch".
Vielen Dank für Eure Hilfe!