Beiträge von holzchinese

    Unser Haus benötigt nachgewiesen eine Anschlussleistung von 7 kW. Eine Reduzierung bringt keine Kostenersparnis, da die Stadtwerke dieses durch einen Einheitspreis für alle Anschlussleistungen bis 18 kW ausgehebelt hat.

    Frage zur Aushebelung der Anschlussleistung:

    - Ist das zulässig?

    Ich hatte das Thema mit einem Mitarbeiter der Verbraucherzentrale. Er sagte, es könne sein, dass ein Versorgungsanbieter nur gewisse Tarifgruppen anbietet (bei Euch wohl 0-18 kW bzw. +18kW). Eine rechtliche Grundlage konnte er mir dazu aber auch nicht nennen. Die Argumentation war, dass die Versorger ja in der Leitung eine nicht individuell regulierbare Leistung bereitstellen, egal wieviel Leistung der einzelne Abnehmer benötigt. Dies würde aber das Recht auf Anpassung der Leistung (von Balu gepostet) komplett aushöhlen. Ich habe nichts gefunden, was diese Rechtsauslegung stützt. Lass Dir doch vom Versorger die rechtliche Grundlage zeigen, nach welcher sie Dein Recht beschneiden.

    Bei meinem Anbieter konnte ich unkompliziert von 8 kW auf 6 kW wechseln, da unser Jahresverbrauch nach Daumenregel 5,6 kW Leistungsbedarf noch nie überschritten hat. Unser Leistungspreis wird nach €/kW/Jahr berechnet. Die Leitung liefert grundsätzlich 15 kW. Wo ein Wille beim Versorger, da ist also auch ein Weg.

    Zur Grunddienstbarkeit:

    - Weiß jemand, ob man da rauskommt - also eine Löschung erreichen kann?

    § 32 Laufzeit des Versorgungsvertrages, Kündigung


    (1) Die Laufzeit von Versorgungsverträgen beträgt höchstens zehn Jahre. Wird der Vertrag nicht von einer
    der beiden Seiten mit einer Frist von neun Monaten vor Ablauf der Vertragsdauer gekündigt, so gilt eine
    Verlängerung um jeweils weitere fünf Jahre als stillschweigend vereinbart.

    Gemäß AVBFernwärmeV solltet Ihr also nach 10 Jahren, danach alle fünf Jahre, aus dem Vertrag aussteigen können.

    Viel Erfolg

    Hier eine Übersicht über die Kündigungsfristen nach BGB.

    Wenn der Vermieter "Drohbriefe" schickt, wie Nicky schreibt und Druck ausübt, wird am Fachanwalt für Mietrecht kein Weg vorbei führen.

    Betrug bei vorgetäuschtem Eigenbedarf scheitert hier übrigens mangels Vermögensverfügung des Mieters. Er zieht zwar aus, überträgt aber keinerlei Vermögen an den Vermieter. Die Wohnung ist ja schon dessen Eigentum.

    In den Briefen des Vermieters könnte aber die ein oder andere Straftat versteckt sein. Möglich wäre Nötigung. Falls ihm mit der Zeit der Kragen platzt, käme Beleidigung oder Bedrohung in Betracht. Auch der Mietrechtsfachanwalt hatte genug Strafrecht während des Studiums, dass er das mit einem Blick erkennt. Die Briefe würde ich zur Erstberatung mitnehmen.

    Viel Erfolg und gute Nerven!

    Hallo,

    im Grunde habe ich das selbe Thema wie Hey . Ich hatte am 11.10.2024 ein neues Thema eröffnet, dass dann am 14.10.2024 freigeschaltet wurde. Soweit so gut, bei einem ersten Beitrag eines Neulings. Am 18.10.2024 habe ich auf die beiden Kommentare von Forumsmitglieder reagiert und wieder etwas geschrieben. Jetzt - 17 Stunden später wartet der Beitrag noch auf Freischaltung. Ich hoffe mal, dass es jetzt nicht auch wieder das komplette Wochenende dauert, bis der Beitrag freigeschalten wird. Wenn ich mir die anderen Threads anschaue, wird da teilweise innerhalb von Minuten auf andere Beiträge wieder reagiert. Muss man sich hier erst einen gewissen Status erarbeiten, damit nicht jeder Beitrag freigeschaltet werden muss? Viele scheinen ja direkt veröffentlicht zu werden. Danke im Voraus für die Aufklärung. Ich würde einfach gerne das System dahinter verstehen.

    Liebe Grüße

    holzchinese