Beiträge von Jacques

    Herzlichen Dank für die Antworten!

    Auf jeden Fall kämen beim Tod Ihrer Mutter ggf. der Pflichtteilsanspruch bzw. Pflichtteilsergänzungsanspruch der Tochter in die Diskussion

    Tatsächlich ist die Sache mit dem Pflichtteilsanspruch bzw. Pflichtteilsergänzungsanspruch ein Punkt, der uns vor weitere Fragen stellt. Ich wollte mit meiner Anfrage oben aber zunächst nicht zu weit ausschweifen ... ;)

    Testamentarisch wurde jedenfalls eine Teilungsanordnung festgelegt, die bestimmt, dass ausschließlich ich den Grundbesitz zu alleinigem Eigentum erhalte und nicht verpflichtet sein soll, einen Ausgleichsbetrag zu zahlen. Grund dafür ist die im Wege der vorweggenommenen Erbfolge geleistete Zahlung i.H.v. 150.000DM.

    Das über das Grundvermögen hinausgehende und sich im Nachlass befindliche Vermögen soll letztendlich hälftig zwischen den Schlusserben geteilt werden.

    Was die Änderungsmöglichkeiten des Testaments betrifft:

    Hier wurde die Bindung an das gemeinschaftliche Testament ausdrücklich ausgeschlossen und vermerkt, dass der Überlebende Ehegatte bis zum Lebensende frei über das eigene und ererbte Vermögen verfügen sowie berechtigt sein soll, die Einsetzung der Schlusserben einseitig zu ändern.

    Denn bei Geld hört bekanntlich die Freundschaft (und viel zu oft auch die Verwandtschaft) auf!

    Leider gibt es bereits Missstimmungen.
    So war meine Mutter in dem Glauben, dass sie mit dem Testament für klare Verhältnisse gesorgt hätte und meine Schwester im Nachhinein nicht noch Pflichtansprüche an mich stellen kann, ob nun nach ihrem Ableben im Erbfall oder - wie jetzt erfahren - bei einer Schenkung.

    Sie möchte dies nun also eigentlich irgendwie vermeiden ...
    U.a. weil meine Schwester bereits ihren Teil erhalten hat, weil sie selbst nun auch Summe X aus dem Verkauf des Grundbesitzes erhält und weil nur wir uns - im Gegensatz zu meiner Schwester - in den letzten Jahren um sie gekümmert haben und das auch wohl in Zukunft allein tun werden (Pflege).

    Hallo zusammen,

    es wäre super, wenn wir hier vielleicht den einen oder anderen Steuertipp zur weiteren Vorgehensweise in der nachfolgend geschilderten Erbangelegenheit bekommen würden:

    Und zwar legten meine Eltern in den 80er Jahren testamentarisch fest, dass ihr Haus an mich als Alleinerben übergeht, wenn auch der/die Letztüberlebende verstirbt. Meine Schwester erhielt zu jener Zeit eine Ausgleichszahlung i.H.v. 150.000 DM.

    Nun, gut 38 Jahre später, sieht es so aus, dass wir meine Mutter, die nach dem Tod meines Vaters noch eine ganze Weile alleine im Haus lebte, in unsere Nähe geholt haben, um sie besser unterstützen zu können.

    Das Haus steht nun also leer und ich soll den eigentlichen Erbteil bereits jetzt, in Form einer Schenkung, erhalten. Entschieden wurde aber auch, dass das Gebäude veräußert werden soll.

    Zwei MaklerInnen schätzten den Wert des Objekts inkl. Grundstück bereits zwischen 550.000 und 600.000€ ein.

    Prinzipiell gäbe es ja nun mindestens zwei Varianten für das weitere Vorgehen:

    1. Meine Mutter verkauft das Haus und schenkt mir das Geld oder

    2. sie schenkt mir das Haus und ich verkaufe es.

    Die Schenkungssteuer würde hier ja identisch angesetzt und läge über dem Freibetrag i.H.v. 400.000 in der Steuerklasse 1 im Bereich zwischen 75.000 - 300.000€ bei 11%.

    Bei Variante 2 kämen dann aber auch noch die Notarkosten für eine Überschreibung des Ganzen auf meinen Namen im Grundbuch hinzu.

    Zudem soll meine Mutter einen Teil der Verkaufssumme - ca. 50.000€ - für Ihre eigenen Zwecke erhalten.

    Variante 1 scheint somit sinnvoller …

    Doch ist dem auch so bzw. gibt es ggf. andere Fallstricke oder Probleme, die auch hiergegen sprechen?

    Oder gibt es vielleicht ganz andere Vorgehensweisen, die man in Betracht ziehen könnte?