Beiträge von Monetenmatrose
-
-
Auf meine Anfrage, welches Aktenzeichen denn das von der Debeka weitergeführte, angeblich laufende Verfahren zum "Kapitalmarktsituationsabzug" beim BGH hat, teilt die Debeka mir jetzt mit:
Das Aktenzeichen beim BGH lautet "IV ZR 184/24". Finden konnte ich dazu online noch nichts. Zu welchem Zeitpunkt kann man sich beim BGH über den Verfahrensstand informieren, weiß das jemand? Evtl. erst nach Abschluss des Verfahrens?
-
Vor der Kündigung wurde mir mitgeteilt, dass ein Stornoabzug abhängig von der Kapitalmarktsituation erfolgen wird - so steht es auch in den Versicherungsbedingungen (bei denen aber aktuell nicht klar ist, ob sie rechtmäßig waren / sind, siehe Urteil in meinem Post).
Nach Zusendung der Abrechung habe ich dann schriftlich explizit darum gebeten, mir den vorgenommenen Abzug wegen der Kapitalmarktsituation mitzuteilen. Daraufhin habe ich ein Schreiben bekommen, in dem der Abzug beziffert wird. Gesondert dargestellt war der in der Abrechnung nicht.
-
Monetenmatrose sieht deine Abrechnung so aus wie bei mir?
Ja, meine Abrechnung sieht ähnlich aus.
-
Bei mir ist es zwischenzeitlich so abgelaufen:
Die BU wird weitergeführt und zwar ohne irgendeinen neuen Gesundheitscheck - das ist auch in den Bedingungen überhaupt nicht so vorgesehen, völlig egal was irgendein Berater erzählen möchte. Die LV Kündigung ist erledigt; Den Rückkaufswert dazu habe ich unter Abzug der fraglichen Kapitalmarktsituations"gebühr" der Debeka überwiesen bekommen.Unter Verweis auf das aktuelle Urteil des OLG Koblenz (Az. 2 UKI 1/23) habe ich dann den mir vorenthaltenen Betrag (in meinem Fall ca. 1.000 €) angefordert. Darauf hat die Debeka geantwortet, dass das Verfahren beim BGH weitergeführt werden wird. Daraufhin habe ich schriftlich mitgeteilt, dass ich mir die Anforderung der Beträge nach Abschluss des Verfahrens vorbehalte.
Zur Kommunikation mit der Debeka:
Ich kann jedem nur empfehlen, Abstand von seinem persönlichen Debeka-Berater zu nehmen, auch wenn man (wie bei mir) der Meinung war, dass man sich über Jahre hinweg ein vertrauensvolles Verhältnis aufgebaut hätte. Mir gegenüber wurden telefonisch mehrfach Aussagen klar geäußert, die eindeutig nicht deren Versicherungsbedingungen entsprechen. Besser ist es, direkt über die Debeka Kontakt Seite zu gehen und über das Kontaktformular zu kommunizieren. Das hat bei mir bestens geklappt. Die Antwort kam immer einige Tage nach meiner Anfrage per Post, ganz ohne zweifelhafte Aussagen wie ich sie mir vom Berater immer wieder anhören musste.Ich empfinde die Erfahrung mit der Debeka insgesamt persönlich als so erschreckend und unseriös, dass ich sämtliche andere Versicherungen, zu denen ich woanders ähnliche Konditionen bekommen konnte, sofort bzw. zum nächstmöglichen Zeitpunkt von der Debeka abgezogen habe. Ob andere Versicherungsgesellschaften sich ehrlicher verhalten, ist natürlich fraglich.
-
Ich habe mir in der Zwischenzeit die Bedingungen schriftlich von der Debeka zusenden lassen, um sie zu prüfen. Und tatsächlich kann ich gemäß der Bedingungen die Hauptversicherung kündigen, mir den Rückkaufswert zur Lebensversicherung auszahlen lassen und die BU als Hauptversicherung weiterführen. Verrückt, dass der Debeka Berater das nicht "wusste".
Habe die Debeka dann über mein Vorhaben informiert und jetzt einen Vordruck erhalten, mit dem ich kündigen kann. Den Vermerk zur Weiterführung der BU soll ich selbst ergänzen, ist also von der Debeka im Vordruck auch gar nicht so vorgesehen (obwohl vertraglich ja offensichtlich die Möglichkeit dazu besteht).
Ich plane jetzt die Kündigung und Weiterführung der BU. Aktuell gilt die Debekaseitig bewertete Kapitalmarktsituation 3. Somit werden 15 % vom Rückkaufswert gekürzt. Das nehme ich jetzt wohl erstmal im Kauf.
Meine Frage wäre, ob ich aufgrund des aktuell laufenden Verfahrens der Verbraucherzentrale Hamburg (siehe Vermerke hier im Thema) mir nach meiner Kündigung auch in Zukunft, wenn das Urteil irgendwann fällt, diese Kürzung zurück holen kann? Denn unter Vorbehalt kündigen wird wohl nicht klappen. Hat da jemand Erfahrungen oder Tipps?
-
Vielen Dank für all die hilfreichen Antworten!
Die emfohlene Website von Dr. Schlemann schau ich mir gerne an. Danke auch für die Buchempfehlung!
Nach dem Lesen eurer Antworten werde ich mich jetzt nochmal intensiver damit beschäftigen, eine neue BU mit Dienstunfähigkeitsklausel abschließen und sobald das durch ist das Debeka-Paket vollständig (und gleichzeitig) kündigen.
Die Bewertung anhand einer (leider für mich in der "Analyse" nicht transparent nachvollziehbaren) Kapitalmarktsituation ist in den Bedingungen der Kombi-Versicherung beschrieben. Aufgefallen ist mir das Ganze erst bei Mitteilung des letzten Standes aus 2023. Da wird unter der Nennung des aktuellen Rückkaufswertes explizit erwähnt, dass die Kapitalmarktsituation 4 bei der Berechnung berücksichtigt wurde. In den Mitteilungen der letzten Jahre ist es genau so.
Danke auch für den Hinweis zum laufenden Verfahren zwischen der Verbraucherzentrale und der Debeka genau zu dieser Thematik. Den Artikel hatte ich tatsächlich schon vorher gelesen und ich warte gespannt auf den 07.11.2024, an dem der Gerichtstermin stattfinden soll. Evtl. passiert da ja in naher Zukunft etwas.
Zum Thema BU herauslösen und weiterführen: Mein Debeka-Berater ist dabei geblieben, dass das absolut nicht möglich wäre. Ich habe tatsächlich insgesamt 4 mal versucht, eine schriftliche Bestätigung zu dieser Aussage von ihm zu bekommen. Als Reaktion darauf erhalte ich lediglich Anrufe oder Mails mit der Bitte um ein Telefonat. Schriftlich bestätigen möchte man mir das also scheinbar nicht.
Das ist auch ein weiterer Grund für mich, alle Debeka Versicherungen zu überdenken. Zumindest die Krankenversicherung wird aber wohl zumindest da angesiedelt bleiben.
Aktuell bin ich auf Fortbildung - sobald ich zu Hause bin schaue ich mir die Versicherungsbedingungen nochmal komplett an und melde mich dazu hier zurück.
-
Hallo zusammen,
zu meiner Situation:
Ich bin 31 Jahre alt, ledig und habe keine Kinder. Habe einen Bürojob und bin auf Lebenszeit verbeamtet.
Bei Beginn meiner Ausbildung in 2011 hatte ich ein Gespräch mit einem Debeka-Vertreter und habe seitdem etliche Versicherungen bei der Debeka. Unabhängig davon bespare ich seit 3 Jahren mit monatlich 500 € meinen MSCI-World ETF-Sparplan.
U. a. habe ich bei der Debeka seit 2011 (abgeschlossen in meinem 18. Lebensjahr) eine Kombination aus privater Renten- Lebens und Berufsunfähigkeitsversicherung laufen. Monatlich zahle ich hier aktuell ca. 210 € ein. Die Aufstockung meiner Altersvorsorge möchte ich zukünftig selbst in die Hand nehmen. Auf eine Lebensversicherung möchte ich verzichten. Daher war mein Plan, zumindest den Renten- und Lebensversicherungs- Anteil aus der Kombinationsversicherung zu kündigen. Die dort eingesparten Beträge sollen dann zukünftig meine monatliche Sparrate in den MSCI-World erhöhen.
Nach Rücksprache mit meinem Debeka-Berater ist ein Herauslösen der Berufsunfähigkeitsversicherung (mit Dienstunfähigkeitsklausel) nicht möglich. Kündigen kann ich also nur das Gesamtpaket. Jetzt ist mein Plan folglich, gegebenenfalls bei einer anderen Versicherung eine neue Berufsunfähigkeitsversicherung (mit Dienstunfähigkeitsklausel) mit vergleichbaren Leistungen abzuschließen. Hier finde ich bei check24 nach Angabe meiner Daten schon einige Angebote von "bekannten" Versicherungen für 20 € - 30 € Monatsbeitrag (ohne Dynamik). Nach Abschluss der neuen BU möchte ich dann bei der Debeka die Kombinationsversicherung komplett kündigen.
Der an mich auszuzahlende Rückkaufswert zu dieser Kombinationsversicherung beträgt bei Kündigung aktuell ca. 10.000 €. Dieser Rückkaufswert wird von der Debeka unter Berücksichtigung einer (von der Debeka definierten) Kapitalmarktsituation berechnet. Verschiedene Kapitalmarktsituationen führen dabei zu unterschiedlichen Kürzungsbeträgen bei der Berechnung des Rückkaufswertes:
- Kapitalmarktsituation 1: keine Minderung des Rückkaufswerts bei Kündigung
- Kapitalmarktsituation 2: Minderung des Rückkaufswerts um 5 % bei Kündigung
- Kapitalmarktsituation 3: Minderung des Rückkaufswerts um 10 % bei Kündigung
- Kapitalmarktsituation 4: Minderung des Rückkaufswerts um 15 % bei Kündigung
Bei dem mir gegenüber angegebenen o.g. Rückkaufswert von ca. 10.000 € ist die Kapitalmarktsituation 4 (also 15 % Kürzung) berücksichtigt worden. Ich würde also mehr ausgezahlt bekommen, wenn ich z. B. mit der Kündigung solange warte, bis die Kapitalmarktsituation 1 eintritt. Gleichzeitig will ich aber eigentlich so wenig wie möglich bis zur Kündigung in diese Versicherung einzahlen, dementsprechend also schnellstmöglich kündigen. Die aktuelle Kapitalmarktsituation kann man unter Angabe seiner Vertragsnummer online bei der Debeka immer wieder überprüfen. In den letzten Monaten war sie in meinem Fall blöderweise immer bei "4". Dass ich bei Kündigung der Versicherung Verluste mache ist mir bewusst - die nehme ich in Kauf. Trotzdem sollten die natürlich so gering wie möglich ausfallen.
Meine Fragen wären:
1. Macht meine geplante, beschriebene Vorgehensweise Sinn oder übersehe ich evtl. irgendetwas?
Ich habe mich jetzt leider sehr spät mit den vor Jahren abgeschlossenen Debeka-Versicherungen beschäftigt, evtl. habe ich auch einiges (noch) gar nicht richtig verstanden.2. Wie würdet ihr das Ganze bei meiner Zielvorgabe (selbst vorsorgen / monatliche eigene Sparrate erhöhen) umsetzen?
3. Gibt es eine Möglichkeit, sich automatisch benachrichtigen zu lassen, sobald sich die Kapitalmarktsituation zu meinem Vertrag ändert? Oder ist es so vorgesehen, dass ich jeden Tag die Situation händisch überprüfen muss? Evtl. gibt es da ein Tool o. ä. für?
Freue mich über jeden Tipp von euch - vielen Dank vorab!
Monetenmatrose