Vielen lieben Dank für die Rückmeldung! Das hat meine Recherche auch ergeben. Das bedeutet also, dass ich die Einnahmen erst in dem Jahr in meiner Steuererklärung angeben muss, in dem sie tatsächlich ausgezahlt werden.
Ich habe mir bereits im letzten Jahr mein erstes Honorar auszahlen lassen.
Da ich als angestellte Lehrkraft mein Arbeitszimmer bereits steuerlich absetzen kann, wäre es noch interessant, ob es steuerliche Unterschiede/ Vorteile für meinen Nebenerwerb gibt, je nachdem, ob ich ein Gewerbe anmelde oder nicht.