Beiträge von Steuerverhang

    Vielen lieben Dank für die Rückmeldung! Das hat meine Recherche auch ergeben. Das bedeutet also, dass ich die Einnahmen erst in dem Jahr in meiner Steuererklärung angeben muss, in dem sie tatsächlich ausgezahlt werden.

    Ich habe mir bereits im letzten Jahr mein erstes Honorar auszahlen lassen.

    Da ich als angestellte Lehrkraft mein Arbeitszimmer bereits steuerlich absetzen kann, wäre es noch interessant, ob es steuerliche Unterschiede/ Vorteile für meinen Nebenerwerb gibt, je nachdem, ob ich ein Gewerbe anmelde oder nicht.

    Hallo,

    ich bin Abgestellte und verdiene mir monatlich mit dem Verkauf von Arbeitsblättern auf der Plattform Eduki etwas (ca. 450 €/ Monat) dazu. Ich bin bei Eduki nicht angestellt und mein Verdienst ist ein Honorar, was mir pro verkauftes Arbeitsblatt ausgezahlt wird. In den ersten Jahren habe ich recht wenig Einnahmen mit meinem Verkauf gehabt und habe diese mir auch nicht auszahlen lassen. Nach gut 2 Jahren habe ich mir das erste Mal das Geld auszahlen lassen. Muss ich nun dieses Honora in dem Steuerjahr angeben, in dem ich es verdient habe oder in dem ich es mir auszahlen lassen habe?

    Hat jemand damit Erfahrungen?

    Vielen lieben Dank!