Mir hat man im Amtsgericht gesagt, dass ich einen Erbschein benötige, wenn ich den Grundbucheintrag ändern lassen möchte. Das Testament ist nicht notariell beglaubigt, darum reicht das nicht. Und den muss ich doch sicher ändern lassen? Gerade wenn ich das Haus verkaufe. So habe ich es jedenfalls gelesen. Das sind so Themen, mit denen ich bisher nie was zu tun hatte.