Beiträge von Jeannie_81

    Mir hat man im Amtsgericht gesagt, dass ich einen Erbschein benötige, wenn ich den Grundbucheintrag ändern lassen möchte. Das Testament ist nicht notariell beglaubigt, darum reicht das nicht. Und den muss ich doch sicher ändern lassen? Gerade wenn ich das Haus verkaufe. So habe ich es jedenfalls gelesen. Das sind so Themen, mit denen ich bisher nie was zu tun hatte.

    Hallo zusammen,

    ich habe eine Immobilie geerbt. Ich habe den Erbschein gerade beantragt. Die Kosten berechnen sich ja nach dem Wert des Erbes. Hierfür muss ich eine Angabe über den Wert der Immobilie machen. Ich möchte das Haus verkaufen, aber erst in ein paar Monaten. Wie kann ich möglichst kostengünstig (also ohne Gutachter) einen Wert für die Immobilie finden? Man kann sicher den Bodenrichtwert nehmen für das Grundstück. Aber der Wert des Hauses? Hat jemand einen Tipp? Man möchte ja nicht zu hoch gehen, aber realistisch bleiben. Irgendwann muss ich ja den Wert auch in der Erbschaftssteuererklärung angeben. Muss das dann der gleiche Wert sein, wenn ich bis dahin schlauer bin über den reelen Wert? Vielleicht hat hier jemand schon Erfahrung gemacht? Bin gerade so ein bißchen überfragt, wie ich am besten vorgehen soll.