Beiträge von Laternenschein

    Hallo Pumphut,

    die Schwiegereltern sind nacheinander verstorben. Als zuletzt meine Schwiegermutter starb hat sie meine Frau als Alleinerbin eingesetzt (steht so im notariell beglaubigten Testament). Meine Schwägerin sollte dabei die Hälfte des Hauswertes erhalten. Von allen anderen Werten (Hausrat, Konten etc.) hat sie nichts erhalten. Deshalb hat meine Schwägerin mehr als den reinen Pflichtteil erhalten, aber nicht die Hälfte des Gesamtwertes, der ihr als Erbin zustehen würde.

    Hallo und danke für die Antworten

    aber es geht mir darum, ob diese Anschaffungskosten im Rahmen der Vermietung steuerlich absetzbar sind. Ich möchte in der Steuererklärung angeben, dass ich nicht nur die Renovierungskosten hatte, sondern auch die Anschaffungskosten aus der Auszahlung des Pflichtteils. Diese sollen dann über den üblichen Zeitraum abgeschrieben werden. Hier wäre für eine halbwegs sichere Aussage dankbar.

    Hallo,

    meine Frau ist als Alleinerbe ihrer Eltern eingesetzt worden mit der Maßgabe die Hälfte des Wertes des Hauses an ihr Geschwister auszuzahlen. Dies haben wir gemacht.

    Da wir jetzt eine Hälfte des Hauses vermieten wollen (während wir die andere Hälfte als Wochenendwohnung nutzen), würden wir gerne diese Kosten (oder auch Teile hiervon) als Hauserwerb für die Vermietung abschreiben.

    Der Steuerfachmann von Haus und Grund sagte, dass dies möglich ist (sagte aber nicht wie), aber Google-Recherchen meinerseits (ohne einschlägige Rechts-Kenntnisse) sagen eher, dass dies nicht möglich ist.

    Ich würde bitten, das Dilemma aufzulösen.

    Vielen Dank im voraus

    Ralph