Beiträge von BlueOcean22

    Ich nutze auch Wiso-Steuer und mache es genau wie über mir beschrieben. Es wird eine gesonderte Feststellungserklärung gemacht und nur das Ergebnis daraus (dein Anteil) wird in deine persönliche Steuererklärung übertragen.

    Zu finden ist das in Wiso-Steuer unter "Andere Einnahmen" --> "Beteiligungen und gesonderte Feststellungen". Aus den von dir genannten Gründen warte ich auch nicht erst auf den Bescheid der gesonderten Feststellung, sondern gebe die persönliche Steuererklärung schon vorher ab. Im Programm wählst du dann einfach bei der Frage "Soll die Berücksichtigung der Einkünfte von Amts wegen erfolgen?" "ja" aus. Damit ist gewährleistet, dass das Finanzamt später die tatsächlichen Daten (sofern sie von dem abweichen, was du angegeben hast) automatisch berücksichtigt und deine Steuererklärung ggf. korrigiert.

    Hallo zusammen,

    vielleicht kennt sich hier jemand besser aus als ich und kann mir helfen. Mein Vater ist selbständig und hatte im Jahr 2024 ein negatives zu versteuerndes Einkommen (mittlerer 4stelliger Betrag). Es wurde ein Verlustrücktrag in das Jahr 2023 beantragt, wo ein positives zu versteuerndes Einkommen vorlag, weil wir nach etwas Recherche im Internet der Meinung waren, dass das möglich ist. Nun kam heute der Bescheid vom Finanzamt, wo der Verlustrücktrag in 2023 abgelehnt wurde. Folgende Begründung steht dabei:

    Ein Verlustrücktrag in das Jahr 2023 gemäß § 10d Abs. 1 EstG war nicht möglich, da der Einkommensteuerbescheid für 2023 bereits formell bestandskräftig ist und keine Änderungsvorschrift (§§ 172 ff. AO) eingreift. Eine Änderung nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO scheidet aus, da der rücktragsrelevante Verlust aus dem Jahr 2024 erst nach Ablauf der Einspruchsfrist für den Bescheid 2023 entstanden ist und der Bescheid damit nicht mehr änderbar ist. Der Verlust kann daher nur vorgetragen werden (§ 10d Abs. 2 EStG).

    Ich verstehe leider nur Bahnhof. Kann mir das jemand in einfacheren Worten erklären? Die Steuererklärung für 2023 wurde im August 2024 abgegeben, der Bescheid dafür erging im Oktober 2024. Die Einspruchsfrist beträgt einen Monat. Das Jahr 2024 war da ja noch nicht mal zu Ende, hätte man zu dem Zeitpunkt trotzdem schon einen erwarteten Verlust für 2024 melden müssen? Wir waren der Auffassung, dass man Verluste sogar 2 Jahre rücktragen kann, aber nach der Logik würde das ja nie klappen.

    Hallo,

    ich habe nun aus gegebenem Anlass schon einiges zum Thema Elternunterhalt gelesen, aber eine Sache ist mir immer noch nicht ganz klar. Ab einem Bruttoeinkommen von 100.000 Euro wird man unterhaltspflichtig. Ich habe aber noch nicht genau verstanden, was genau zum Bruttoeinkommen dazuzählt. Wird das Jahresbruttogehalt laut Lohnsteuerbescheinigung betrachtet und bei Einkünften aus V+V der Betrag, der monatlich von den Mietern überwiesen wird (Miete+NK)? Oder ist der Betrag auf dem Steuerbescheid bei "Summe der Einkünfte" relevant? Dort wären dann vom Gehalt aus nichtselbständiger Tätigkeit bereits Werbungskosten abgezogen und die Einkünfte aus V+V wären bereinigt um Nebenkosten, Reparaturen, Darlehensrate etc.

    Es geht mir noch nicht darum, wie die Höhe des Elternunterhalts selbst berechnet wird, sondern nur darum, welche Beträge für die 100.000 Euro Grenze herangezogen werden.

    Kann mir da jemand weiterhelfen?

    Vielen Dank!