Beiträge von Hoppel66

    Hallo, ich plane demnächst einen Altersteilzeit Vertrag bei meinem Arbeitgeber zu unterschreiben. Und plane dann mit 65 in Rente zu gehen sowie für 2 Jahre die 0,3% Rentenabschläge pro Monat (bzw die 7,2% für 2 Jahre) in Kauf zunehmen. Was passiert wenn während der Laufzeit der ATZ durch gesetzliche Änderung sich das Renteneintrittsalter oder die Höhe der prozentualen Abschläge verändert. Gelten zum Zeitpunkt der des Rentenbeginns die Regelungen bei Antritt der ATZ oder die dann ggfs neuen Regelungen. Hat der ATZ Vertrag rechtliche Bindung gegenüber der Deutschen Rentenversicherung? Ich denke diese Thema beschäftigt derzeit eine Menschen die sich in ATZ befinden. VG