Alles anzeigenSo ganz verstehe ich das Problem (noch) nicht:
Du hast einen DWS Fonds verkauft. Hat der Verkauf 2024 oder 2025 stattgefunden?
Dazu solltest du eine Abrechnung erhalten haben.
In dieser Abrechnung sollte stehen, für welchen Ertrag Steuern fällig geworden sind.
Die Bank hat entsprechende Kapitalertragsteuern einbehalten.Wenn dieser Verkauf im Kalenderjahr 2024 stattgefunden hat, dann bekommst du dafür auch einen entsprechende Steuerbescheinigung, die du in deiner Steuererklärung für das Kalenderjahr 2024 verwenden kannst und die du dem Finanzamt auf Anfrage vorlegen kannst.
In dieser Steuerbescheinigung wird ausgewiesen, welche Erträge insgesamt angefallen sind und wie hoch davon die Gewinne aus der Veräußerung bestandsgeschützter Alt-Anteile im Sinne des § 56 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 InvStG1 (nach Teilfreistellung) sind. Das sind die Anteile, die du vor 2018 erworben hast.
Diese ausgewiesenen Gewinne sind nach § 56 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 InvStG steuerfrei, soweit die insgesamt ab dem 1. Januar 2018 eingetretenen und durch Veräußerung realisierten Wertveränderungen den persönlichen Freibetrag von 100.000 € nicht übersteigen.
Die Steuerfreiheit kann nur im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung geltend gemacht werden.
Alle ab 2018 eingetretenen Kursgewinne sind steuerpflichtig und du musst Kapitalertragsteuern + Soli + Kirchensteuer zahlen, sofern der Freibetrag nicht ausreicht.
Du brauchst daher nach meinem Verständnis keine weiteren Belege vorzulegen, denn mit deiner Steuerbescheinigung bekommst du alle notwendigen Unterlagen geliefert.
Der Verkauf war im Kalenderjahr 2024 . Dann warte ich am besten die Bescheinigung noch ab ! In den letzten waren die bestandsgeschützten Alt-Anteile jedoch nie in den Steuerbescheiden ausgewiesen - oder wird dies erst mit der Auflösung des Depots ersichtlich und somit im kommenden Steuerbescheid?