Fast richtig - Optionstarif und kleine Anwartschaft ist letztlich das Gleiche. Altersrückstellungen werden hier neu nicht gebildet, jedoch ggf. "verwahrt".
Danke für Ihre Antworten, Herr Dr. Schlemann. Mir ist tatsächlich nur nicht so klar, ob Optionstarif und kleine Anwartschaft wirklich "letztlich das Gleiche" sind, wie Sie schrieben. Ich verstehe, dass beide den Gesundheitszustand konservieren. Aber kann ich z. B. bei der Signal Iduna, Universa, Barmenia, R+V (und wie sie alle heißen) aus einem PKV Beihilfetarif oder einer PKV Vollversicherung wirklich bei Verlassen der PKV einen vollwertigen Optionstarif für alle offenen Tarife dieses Versicherers (und nicht bloß eine kleine Anwartschaft für meinen zuletzt versicherten Tarif) machen?
Wenn ich beispielsweise bei der Barmenia ein einem Beihilfetarif versichert bin, kann ich dann bei Wechsel in die GKV diesen PKV-Beihilfetarif in den Optionstarif "Mehr Optionen" umwandeln oder bei der Signal Iduna in den Optionstarif "Signal Iduna flexSI privat" (hier genannt: https://schlemann.com/krankenversich…g/optionstarif/) und somit rein theoretisch auch öfter zwischen GKV und PKV hin und her switchen? Natürlich macht das eigentlich niemand. Man lässt sich ja in der Regel nur einmal verbeamten bzw. verlässt das Beamtensystem dann auch nur einmal und wechselt nicht wieder zurück. Allerdings könnte es für Kinder oder in der PKV versicherte Angehörige von Beamten durchaus relevant sein, ab und an die Wechselmöglichkeit zu haben, z. B. im Kontext der GKV Familienversicherung bzw. für die Wechselmöglichkeit in Richtung PKV.
Viele Grüße
Seagate