Beiträge von Seagate

    Fast richtig - Optionstarif und kleine Anwartschaft ist letztlich das Gleiche. Altersrückstellungen werden hier neu nicht gebildet, jedoch ggf. "verwahrt".

    Danke für Ihre Antworten, Herr Dr. Schlemann. Mir ist tatsächlich nur nicht so klar, ob Optionstarif und kleine Anwartschaft wirklich "letztlich das Gleiche" sind, wie Sie schrieben. Ich verstehe, dass beide den Gesundheitszustand konservieren. Aber kann ich z. B. bei der Signal Iduna, Universa, Barmenia, R+V (und wie sie alle heißen) aus einem PKV Beihilfetarif oder einer PKV Vollversicherung wirklich bei Verlassen der PKV einen vollwertigen Optionstarif für alle offenen Tarife dieses Versicherers (und nicht bloß eine kleine Anwartschaft für meinen zuletzt versicherten Tarif) machen?

    Wenn ich beispielsweise bei der Barmenia ein einem Beihilfetarif versichert bin, kann ich dann bei Wechsel in die GKV diesen PKV-Beihilfetarif in den Optionstarif "Mehr Optionen" umwandeln oder bei der Signal Iduna in den Optionstarif "Signal Iduna flexSI privat" (hier genannt: https://schlemann.com/krankenversich…g/optionstarif/) und somit rein theoretisch auch öfter zwischen GKV und PKV hin und her switchen? Natürlich macht das eigentlich niemand. Man lässt sich ja in der Regel nur einmal verbeamten bzw. verlässt das Beamtensystem dann auch nur einmal und wechselt nicht wieder zurück. Allerdings könnte es für Kinder oder in der PKV versicherte Angehörige von Beamten durchaus relevant sein, ab und an die Wechselmöglichkeit zu haben, z. B. im Kontext der GKV Familienversicherung bzw. für die Wechselmöglichkeit in Richtung PKV.

    Viele Grüße

    Seagate

    Hallo Dr. Schlemann ,

    danke Ihnen. Ja, ich hoffe es sind soweit alle Klarheiten beseitigt. :) Ich fasse zusammen:

    • Die kleine Anwartschaft sichert den Gesundheitszustand und einen konkreten Versicherungstarif, aber in der Regel keine Altersrückstellungen (je nach Gesellschaft).
    • Die große Anwartschaft sichert zusätzlich das Eintrittsalter und die Altersrückstellungen.
    • Ein Optionstarif sichert im Vgl. zu den anderne beiden nur den Gesundheitszustand, aber nicht das Eintrittsalter oder einen konkreten Tarif und bildet (je nach Gesellschaft) auch keine Altersrückstellungen. Man kann mit dem Optionstarif also irgendwann in Zukunft in einen dann bei diesem konkreten Versicherer verfügbaren Tarif wechseln.

    Man kann eine PKV als Beamter, Angestellter oder Selbständiger bei Wechsel zurück in die GKV immer in eine kleine Anwartschaft, große Anwartschaft oder auch einen Optionstarif umwandeln. Gehen bei einer solchen Umstellung in einen Optionstarif die Altersrückstellungen erst einmal verloren? Ansonsten erscheinen mir die sehr preisgünstigen Optionstarife, von denen Sie auf Ihrer Webseite schreiben, wie die ideale Wahl um den Gesundheitszustand zu konservieren.

    Viele Grüße

    Seagate

    Hallo Dr. Schlemann,

    vielen Dank für Ihre Antwort. Ja, der Nutzername kommt von der Festplattenfirma. :)

    Ich habe mal gegoogelt und besonders Ihre Seite https://schlemann.com/krankenversich…g/optionstarif/ ist sehr aufschlussreich. Vielen Dank für die Hinweise auch auf die anderen Seiten.

    Kurz und knackig: Ja, siehe oben unter dem Stichwort Anwartschaftsversicherung.

    Ich habe auch speziell zum Thema "Anwartschaftsversicherung" einmal gegoogelt und frage mich, ob Sie mit Ihrer oben eingefügten Aussage eine "kleine Anwartschaftsversicherung", eine "große Anwartschaftsversicherung" oder wirklich einen "Optionstarif" meinen? Angenommen ich bin beim Versicherer XY als Beamter oder als Zahnärztin PKV-versichert. Könnte ich in beiden Fällen bei einem Wechsel zurück in die GKV bei diesem Versicherer meine PKV (Beihilfetarif beim Beamten bzw. Vollkostenversicherung bei der Zahnärztin) in einen Optionstarif umwandeln, der wenige Euro pro Monat kostet und mir und meinen Kindern den Zugang auch in die zukünftige Tarifwelt des Versicherers ermöglicht?

    Vielen Grüße

    Seagate

    Liebe Community,

    ich lese Finanztip zwar schon ne Weile, aber das Forum hier habe ich tatsächlich bisher "übersehen". Habe die letzte Zeit immer wieder hier mitgelesen und finde die Beiträge oftmals sehr hilfreich. Deshalb schildere ich hier mal zwei Fragen, die mich aktuell beschäftigen:

    Ich bin Beamter in A13 und meine Partnerin ist angestellte Zahnärztin. Ich bin privat krankenversichert und sie ist aktuell noch freiwillig gesetzlich versichert. Bei ihr steht vielleicht irgendwann mal eine Selbständigkeit an oder sie könnte meines Wissens auch für den Fall, dass bis zur Rente angestellt arbeitet, im Fall einer Heirat in Zukunft auch über mich beihilfeberechtigt werden - auch in dem Fall wäre eine Private Krankenversicherung (PKV) für meine Partnerin vielleicht sinnvoll.

    Meine Fragen:

    • Gibt es für Zahnärzte besonders empfehlenswerte Versicherer, vielleicht sogar mit verkürzten Gesundheitsfragen?
    • Könnte man, wenn man eine PKV hat, diese in den beiden genannten Fällen (als Beamter und auch als sehr gut verdienende Angestellte) auch im Laufe der Zeit in einen Optionstarif umwandeln? Also z. B. für den Fall, dass man aus dem Beamtenverhältnis oder der Selbständigkeit raus wechselt zurück in ein Angestelltenverhältnis.

    Danke schon einmal für eure Antworten.

    Viele Grüße

    Seagate