Beiträge von Joern

    Hallo,

    vielen Dank für die Einschätzungen erstmal!

    Das Haus war seit Kauf von Oma und Opa *immer* von beiden bewohnt. Es wurde nicht vermietet!

    Als Mama 2018 das Haus bekommen hat, von Oma, wurde das Haus an die Tochter vermietet! Für ca 6 Jahre. Wobei hier keine echte vermietung gemeint ist, sondern lediglich der Kredit zurück gezahlt wurde.

    Seit 2 Jahren wird keine Miete mehr bezahlt. Das Haus ist unentgeltlich bewohnt von der Tochter (Kind).

    Die Mama selbst, hat *nie* in dem Haus gewohnt.

    Reicht das für die weitere Einschätzung?
    Falls nicht, fragt ruhig weiter. :)

    Hallo zusammen,

    wir hätten gern eine Einschätzung zu folgender familiärer Situation und möglichen Steuern bei einer Hausübertragung:

    Sachverhalt:

    Opa und Oma kaufen ein Haus in 19XX.

    Opa stirbt 2014, kein Testament.G

    Gesetzliche Erbfolge:

    Oma: 75 %

    Tochter (Mutter, einziges Kind) : 25 %


    Oma wohnt weiterhin im Haus.

    2018:

    Oma schenkt ihre restlichen 75 % an die Mutter. Mutter ist danach Alleineigentümerin (100 %).

    Gleichzeitig wird ein Renovierungskredit aufgenommen, um das Haus zu modernisieren und im Wert zu steigern.

    Aktuelle Restschuld ca. 160.000 €.


    Die Mutter selbst wohnt nicht im Haus.

    Im Haus wohnen aktuell die Tochter (Enkelin), ihr Ehemann und die Kinder.

    Jetzt (2026) möchte die Mutter das Haus vollständig an ihre Tochter schenken,i nklusive Übernahme des laufenden Kredits durch die Tochter (mit Zustimmung der Bank).

    Geschätzter Hauswert: unter 400.000 €.

    ---

    Unsere Fragen:

    1. Gilt bei dieser Schenkung die Fußstapfentheorie, sodass für die Spekulationsfrist weiterhin der ursprüngliche Kauf in 19XX zählt?

    2. Führt die Übernahme des Kredits dazu, dass ein Teil der Übertragung als „entgeltlich“ gilt und dafür eine neue 10-Jahres-Frist beginnt?

    3. Falls ja: Ist das überhaupt relevant, wenn der ursprüngliche Hauskauf ohnehin weit mehr als 10 Jahre zurückliegt?

    4. Fällt in diesem Fall irgendeine Form von Spekulationssteuer an?

    5. Abgesehen von Notar- und Grundbuchkosten:

    fällt Grunderwerbsteuer an (trotz Eltern-Kind-Übertragung)?

    fällt Schenkungsteuer an (Freibetrag Mutter → Kind 400.000 €, Kredit wird übernommen)?

    Uns geht es vor allem darum zu klären, ob durch die Kreditübernahme und die Renovierung 2018 irgendeine steuerliche Spekulationsfrist neu ausgelöst wird oder ob die Übertragung steuerlich unproblematisch ist.

    Vielen Dank für jede fachliche Einschätzung!

    Ich investiere seit Oktober 2021. Also fast 4 Jahre. Ich habe lediglich einen MSCI World (den von HSBC, Ausschuettend).


    Ich weiß nicht wie man seine Jährliche Rendite ausrechnet. Nachdem ich ein bisschen mit generative AI models gesprochen habe, kam ich dann auf sowas wie:

    =XIRR(

    VSTACK(ARRAYFORMULA(D4:D50*-1); I1);

    VSTACK(A4:A50; A50)

    )


    Die Google Sheet Tabelle enthält alle meine monatliche Investments. Dazu gibt's noch den aktuellen Wert. Damit kann ich mir also den XIRR ausrechnen (wie gesagt wenn ich es richtig verstanden habe). Bei mir kommt 13,36% raus. Ich bin ebenfalls zufrieden 🤓...

    Zurück zum Thema:

    ToKoWa, mach dir bezüglich der Schenkungssteuer keine Gedanken.

    Wir reden hier über peanuts 🥜, um euer Leben gemeinsam zu gestalten.

    Ich kann dir rechtlich nichts darüber sagen, aber der gesunde Menschenverstand sagt mir, dass kein Richter dieser Welt dem deutschem Staat recht geben würde, euch Schenkungssteuer zahlen zu lassen, damit ihr als paar eure Lebensmittel, die Miete, die Tankfüllung, das gemeinsame Auto, etc. zu bezahlen...

    Das sind 2 Stunden und 6 Minuten und 16 Sekunden. Das sind keine 2 Minuten!

    Das sind rund 18 cent (netto? 🤔).

    Die Nummer die dort angegeben ist gibt es nicht im Internet. Also wohl kein spam. Willst du mal die Nummer unterdrückt anrufen? Also mit einem Handy mit flatrate wäre ratsam

    Update:

    Hab mal angerufen. War eine ältere Frau dran die nur "Hallo?" gesagt hat 🤷‍♂️

    Stunning! Erst einmal vielen lieben Dank Achim für den unglaublich Guten und aufschlussreichen Kommentar!

    Das mit 3/5 (als ich 5), hatten wir bereits so besprochen. Das klappt leider so nicht. Bzw wir wollen nicht soviel von unserem Notgroschen dafür investieren. Dann lieber etwas weniger mit 4/4 Faktor 🙃.

    Die Zahlen zum Elterngeld hatte ich ebenfalls mal irgendwo rausbekommen, also die III 1157; IV 1054; V 892.

    Das Problem war glaube ich, dass das zahlen für volle 12 Monate sind! Und das ich glaub ich einfach falsch. Wie du beschrieben hast, zählen 12 Monate zurück ab Mutterschutz. Also Mai 25 inklusive. D.h. Juni - Oktober 24 (5 Monate) sind es eben nur 520 Euro gewesen. Und ich glaube das reflektiert sich "irgendwie" auf das Elterngeld. Ich meine mal was gelesen zu haben, dass dort nur die Werbungspauschale von 102 Euro / Monat abgezogen wird... Aber sicher bin ich mir das nicht.

    Und "ob das überhaupt klappt" bzw ob wir schon zu spät sind, da blicke ich auch iwie nicht wirklich durch. Was ich meine gelesen zu haben war, dass wenn zwei Steuerklassen mit gleichen Vielen Monaten angerechnet werden, die jeweils letzte gewinnt. Und mit Juni - Nov 24 und Dez - Mai 25 wären wir genau da drin... 🤷‍♂️

    Nach einem tag drüber nachdenken glaube ich, dass wir einfach mal den Antrag auf 4/4 Faktor stellen und schauen was passiert... Im Notfall sind wir auch nicht schlechter als jetzt (also gleich), bekommen aber dann ein paar mehr Euros bei der steuer zurück 🙃.

    Und ja, deine Biliogischenkenntnisse und die Kommentare dazu im Internet sind soweit alle korrekt. Man muss es quasi gleich, wenn nicht sogar gestern machen. Wir sind in Woche 5 😳...(wahrscheinlich) Und ab Dezember wäre der Wechsel bereits zu spät!

    Die Situation ist folgende:

    Meine Frau war bis Ende Oktober auf 520 Euro Basis beschäftigt.

    Ab November (dieser Monat 🙃) verdient sie 2256 Brutto/Monat.

    Ich verdiene rund 7080 Brutto/Monat.

    Aktuelle Steuerklasse: 3 (ich) / 5 (Frau)


    Wir wollten nun eigentlich in die Steuerklasse 4/4 Faktor wechseln. Meine Frau ist aber nun Schwanger geworden. Das geplante Entbindungstermin ist der 17.7.2025. Ab diesem Zeitpunkt würden wir wahrscheinlich wieder in 3/5 wechseln wollen, da es auch in der Vergangenheit sehr gut mit 3/5 (bei einer person kein Einkommen wegen Elternzeit) geklappt hat.

    Nun wird ja empfohlen bei Schwangerschaft in eine andere Steuerklasse zu wechseln, da man dadurch mehr Elterngeld bekommt. Das Elterngeld berechnet sich ja anhand vom Netto einkommen der letzten 12 Monate.

    Wir fragen uns nun, da wir eben im Juli/August wieder in 3/5 gehen wollen, ob sich "der aufwand überhaupt lohnt".

    Gerne möchte wir natürlich etwas mehr vom Staat bekommen durch den "Steuerklassen trick". Allerdings haben wir Angst das sich dies nicht unbedingt lohnt. Der zweimalige Wechsel (aufwand) für "ein paar Euros".

    Das ding ist, für uns ist wirklich sehr schwer auszurechnen um wieviel Euro es sich hier überhaupt handelt. Dadurch, dass sie eben von 7/24-10/24 nur einen 520 Euro job hatte und im November nun auch eine 5er Steuerklassen Abrechnung bekommen hat (ihr lohn durchlauf ist schon durch).

    Daher meine Frage, weiß jemand wie ich das gut ausrechnen kann ob sich das ganze lohnt?

    Wenn ich eine einfache Rechnung mache und von 2256 Euro bei 12 Monaten ausgehe und dies in einen Steuerrechner eingebe (https://www.lohnsteuer-kompakt.de/rechner/steuerklassenwahlrechner), dann komme ich auf ca 200 Euro mehr Elterngeld/Monat.

    Das würde sich natürlich schon lohnen! Aber wie gesagt, wieviel drücken denn die 4 Monate 520 Euro Job und der eine Monate Stkl 5?

    Hat da vielleicht jemand mehr Erfahrung?

    Oder was meint ihr generell? Einfach mal 4/4 Faktor für dieses Jahr machen und nächstes Jahr wieder in 3/5 gehen, weil "mehr wird es aufjedenfall"? 🤔

    Danke fürs feedback und eure Meinung!