Beiträge von vgt

    Daher habe ich den Vertrag beitragsfrei gestellt, und vergangenen April den Antrag auf Entnahme gestellt und bewilligt bekommen. Jetzt warte ich, bis meine monatlichen Tilgungsraten ab Dezember 2019 den Wert des Riesterkapitals erreichen (das wird voraussichtlich Ende 2022 der Fall sein), entnehme das gesamte Kapital, gebe es zur Verwendung der dann zurückliegenden Tilgungsraten an und lege es aber faktisch in ETFs auf den MSCI World an.

    Einzig an der Stelle scheine ich ein anderes Verständnis zu haben. Wenn man die Entnahme tätigt dürfen die geleisteten Zahlungs maximal 6 Monate zurückliegen.

    Von der ZfA: Hat Ihr Anbieter das Guthaben an Sie ausgezahlt, haben Sie zwölf Monate Zeit, das Geld für Ihre Immobilie zu verwenden. Weitere Hinweise dazu finden Sie in Ihrem Bescheid.

    Nach Ablauf der zwölf Monate prüfen wir, ob Sie Ihr Riester-Guthaben tatsächlich zweckgerecht für Ihre Immobilie verwendet haben. Entsprechende Nachweise werden wir dann anfordern.

    Entsprechend würde ich eher sagen, dass man den Antrag stellt, auszahlen lässt in der Höhe der Tilgung für die nächsten 12 Monate und dann nach Ablauf dieser Zeit (1 Jahr), die geleisteten Tilgungen nachweist.

    Und den Prozess würde man im nächsten Jahr wiederholen. So kann man je nach Tilgungsrate jedes Jahr einen ganz ordentlichen Betrag aus dem Riester in die ETFs verschieben.

    Ich sehe den Vorteil nicht den Antrag zu stellen und dann X>12 Monate zu warten mit der Auszahlung?

    JayEffAr Ich habe mich extra hier angemeldet um mich für diesen interessanten Ansatz zu Bedanken. Meine Situation ist, dass mein Riester (auch dadurch, dass ich damals ein Produkt ohne die fiesen Vertriebskosten) gewählt habe eigentlich ziemlich gut da steht. Da ich kein Experte bin, kann ich nicht sagen wie gut, es ist im Moment aber deutlich, sehr deutlich mehr drin als ich ausgezahlt habe.

    Das und die Tatsache, dass wir ein Haus finanzieren, lässt mich ähnliche Wege aus dem Riester untersuchen. Wir werden vermutlich noch eine Erneuerung der Heizungsanlage (Sprich: Photovolatik) über diesen Weg finanzieren. Und die Variante könnte eine gute Ergänzung sein.

    Bei der Entnahme für PV war meine Überlegung, dass diese PV jetzt Ertrag (in Form von Einsparung) abwirft und damit die 2% Verzinsung abgefedert werden kann.

    Mir fällt es aber tatsächlich auch schwer die Größenordnung für die Versteuerung gut abzuschätzen. Gibt es da einen Trick oder eine Art Annährung?