Beiträge von Freuhe

    Ich bin Hauptmieterin einer 2-Zimmerwohnung, die gewerblich als Psychotherapie Praxis von mir genutzt wird. Ich möchte einer Kollegin, die aktuell keine Praxisräume findet, und daher in einer Notlage ist, helfen, indem ich einen Praxisraum an sie befristet untervermiete. Ich möchte mich jedoch durch die Befristung absichern, da die Praxis grundsätzlich für 2 Personen, die Vollzeit arbeiten zu klein ist (die Zimmer sind nur 14 qm und es gibt keine Aufenthaltsräume) Gibt es hierfür spezielle Regelungen, da gewerbliche Nutzung? Oder ein Recht auf weitere Nutzung da zum Beispiel eine existentielle Notlage besteht. Gibt es für mich ein Risiko, dass ich das Untermiet-Verhältnis trotz Befristung nicht beenden kann . Ich gehe auch davon aus, dass es der Zustimmung des Vermieters bedarf. Ich möchte eine Befristung auf maximal 6 Monate abschließen.