Beiträge von Gandolf

    Also ich teile durchaus die Ansicht, dass es auf Grund der demographiebedingten Verwerfungen zu massiven Umbrüchen in den Sozialversicherungssystemen kommen wird bzw. dort Veränderungen in Zukunft unausweichlich sein werden. Dies wird aber die Versorgungswerkrenten, trotz teilweiser Kapitaldeckung, genauso treffen und diese werden nicht vom Fiskus, im Gegensatz zur GRV, querfinanziert.

    Was ich nicht teile - wie andere Mitforisten - ist ihre Ableitung, dass Versorgungswerkrentner mit "hoher Wahrscheinlichkeit" in Zukunft den Maximalbeitrag in der GKV zahlen werden, weil Sie davon ausgehen das der Zugang in die KVdR für diese Gruppe gesetzlich verschlossen werden wird. Das ist wie gesagt rein spekulativ. Ihre Logik dahinter erschließt sich mir auch nicht zur Gänze. Zwar würde der Gesetzgeber dafür sorgen, dass die Einnahmen in der GKV dadurch kurzfristig steigen. Auf kurze und vor allem lange Sicht würde sich aber durch diese Änderung wieder mehr junge Versorgungswerkmitglieder am Anfang ihrer beruflichen Karriere für den Wechsel in die PKV entscheiden (gut für Sie) und der GKV würden somit Einnahmen durch den Wegfall dieser zahlungskräftigen Gruppe wieder flöten gehen.

    Ich zitiere von unserer Website den Ihnen ja auch bekannten Passus: :)

    Achtung: Durch diese Regelung entsteht eine völlig unsachgemäße Bevorzugung von Versorgungswerksmitgliedern mit minimaler gesetzlicher Rente. Angesichts der Finanzierungsprobleme der gesetzlichen Krankenversicherung (Demografie etc.) halten wir es für extrem wahrscheinlich, dass dieses Schlupfloch in den nächsten Jahren geschlossen wird. Bei der Entscheidung GKV vs. PKV und einer langfristigen Planung für die nächsten z.B. 60 Jahre sollte man sich deshalb nicht darauf verlassen.

    Also es ist schon sehr spekulativ für einzelne Gesetze(teile) die Abschaffung/Änderung für die nächsten Jahre zu prophezeien. Seit wann steht dieser Passus auf ihrer Website und was hat sich seit dem getan? So könnte man auch für jede andere gesetzliche Grundlage argumentieren, dass diese möglicherweise in der Zukunft geändert wird, was die PKV oder GKV attraktiver/weniger attraktiv machen wird, kurzum wir wissen es nicht. Sie picken sich selektiv etwas heraus was ihre Argumentation ProPKV stützt, da sie damit Geld verdienen.

    Die richtige Aussage ist also viel mehr: Stand jetzt werden die meisten Mitglieder der Versorgungswerke, die sich 5 Minuten damit beschäftigen wie sie in der KVdR landen in der Rente regelhaft weniger für ihre Krankenkasse zahlen als PKV-Rentner, insbesondere vor dem Hintergrund das viele junge Menschen (auch Männer) heutzutage keine durchgehende Erwerbsbiographie in Vollzeit mehr anstreben und somit geringere Rentenansprüche zu erwarten haben. Somit sollte sich die Waagschale wieder in Richtung GKV neigen ;)

    Tomarcy deine Antwort war nicht wirklich hilfreich.

    Für die anderen, die es interessiert:

    1.Der Kundensupport von Bison selber hatte mir geantwortet und gesagt, dass sie bei Veräußerung automatisch keine Abgeltungssteuer abziehen und das es in meiner eigenen Verantwortung liegt eine korrekte Versteuerung vorzunehmen.

    2. Börse Stuttgart Commodities selber geht auf Basis des Brokers von keiner Unterscheidung in der steuerlichen Bevorzugung aus. Bei Ausfall des Emittenten würde wohl das Insolvenzrecht angewendet werden und somit auch nicht in Abhängigkeit zum Broker steht.

    Insofern man also nicht vorhat sich das Gold ausliefern zu lassen und man es als reines Investment sieht, spricht aus meiner Sicht also nichts dagegen dies bei Bison zu kaufen. Zumal die Kaufgebühren dort sehr niedrig sind.

    Hallo Forum,

    ich möchte mir als Beimischung Gold in Form eines ETCs in Portfolio nehmen. Finanztip schreibt hierzu, dass Gold-Wertpapiere mit (Aus)liegerungsanspruch nach einem Jahr Haltedauer steuerlich wie physisches Gold behandelt werden, ergo Gewinne von der Abgeltungssteuer befreit sind. Ein Bespiel hierfür wäre der ETC "EUWAX Gold II".

    Für Krypto habe ich mir den Broker "Bison" geholt, wo inzwischen auch ETF/ETCs etc handelbar sind und der auch zur Börse Stuttgart gehört. Nun wurde ich etwas stutzig als dort in den FAQ zu finden ist, dass es nicht möglich sei Edelmetalle nach Hause liefern zu lassen:

    https://support.bisonapp.com/hc/de/articles/19337918431133-Kann-ich-mir-die-gekauften-Edelmetalle-wie-zum-Beispiel-EUWAX-GOLD-II-physisch-nach-Hause-liefern-lassen

    Dies widerspricht ja nun klar den Informationen im Basisinformationsblatt. Kann der Broker hier seine Mitarbeit einfach so verweigern?

    Mir stellt sich nun auch die Frage, ob die oben erwähnte steuerliche Befreiung für EUWAX Gold II trotzdem gilt, wenn ich es bei Bison kaufe?

    Erstmal vielen Dank für die Beiträge. Könntet ihr vielleicht etwas näher ausführen, wo ihr die Probleme mit der Zuständigkeit seht bzw "zwei verschiedenen Systemen"? Offensichtlich gibt es in der PPV mit der Compass-Pflegeberatung und medicproof so etwas Ähnliches wie den Medizinischen Dienst der gesetzlich Versicherten. Wurde damit in der Vergangenheit schlechtes berichtet?

    Stellt sich die Frage, warum der Gesetzgeber diese Konstellation überhaupt zugelassen hat:

    Es war die Erwartung bzw. Befürchtung vor der Verabschiedung des Pflegeversicherungsgesetzes im Jahr 1994, dass ohne diese Befreiungsmöglichkeit das Gesetz noch in letzter Sekunde - oder sogar nachträglich - vor dem Bundesverfassungsgericht Schiffbruch erleiden könnte.

    Die Frage, die sich auch stellt wie man bei einer Pflichtversicherung im Jahre 1995 noch auf die Idee kommen konnte ein umlagefinanziertes System wie in der gesetzlichen Rente zu implementieren, obwohl zu diesem Zeitpunkt die zu erwartende demographische Entwicklung hinlänglich bekannt war....

    Hat jemand noch Infos darüber was mit der PPV passiert wenn man in die Rente geht und die Voraussetzungen für die Krankenversicherung der Rentner erfüllt. Wird man dann wieder in der SPV versichert?

    Ich vermute übrigens, dass die mangelnde Information zu dieser Thematik mitunter daran liegt, dass sich als Versicherungsmakler/verteter mit so einem Wechsel der Pflegeversicherung kein Geld verdienen lässt.

    Hallo liebes Forum,

    ich würde gerne hier ein Thema diskutieren wozu man bislang kaum Informationen findet. Es geht um den isolierten Wechsel von der sozialen Pflegeversicherung (SPV) in die private Pflegepflichtversicherung (PPV) nach Überschreiten der Jahresarbeitsendgeltgrenze (JAEG) während man in der Krankenversicherung gesetzlich (GKV) bleibt, also dann freiwillig versichert ist. Die Gründe für und gegen einen Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) sollen hier explizit kein Bestandteil des Artikels sein. Es soll also primär um die Vor- und Nachteile eines solchen Wechsels der Pflegeversicherung gehen.

    Ich möchte die mir bislang bekannten Informationen auflisten:

    1. Normalerweise "folgt" die Pflegeversicherung der Krankenversicherung (GKV = SPV; PKV = PPV). Nach Überschreiten der JAEG als Arbeitnehmer (oder bei neuer Selbstständigkeit) besteht jedoch innerhalb von drei Monaten die Möglichkeit per Befreiung von der Versicherungspflicht (§22 SGB XI) von der SPV in die PPV zu wechseln. Hierzu muss man eine PPV von einem Versicherungsunternehmen nachweisen, die Befreiung kann dann auch rückwirkend gelten gemacht werden. Nach den drei Monaten kommt man nur noch über den Wechsel in die PKV auch in die PPV.

    2. Diese Befreiung ist dann jedoch bindend und kann nicht widerrufen werden, ein späterer Wechsel zurück in die SPV ist dementsprechend nicht mehr ohne weiteres möglich.

    3. Die Beiträge in der PPV richten sich ähnlich wie in der PKV nach Alter und Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss und sind unabhängig von der Anzahl der eigenen Kinder, es gibt auch keinen Kinderlosenzuschlag wie in der SPV. Während in den ersten fünf Jahren nach Abschluss theoretisch höhere Beiträge als in der SPV zB durch Risikozuschläge bei Vorerkrankungen möglich wären, ist der Beitrag danach durch den Gesetzgeber auf den Maximalbeitrag mit 1 Kind in der SPV limitiert (aktuell 175,95€). Die PPV darf einen aber im Gegensatz zur PKV grundsätzlich nicht wegen Vorerkrankungen abweisen. Vom Arbeitgeber gibt es wie in der SPV einen Zuschuss bis maximal zur Hälfte des Beitrags der PPV.

    4. Die Leistungen in der PPV sind identisch zu denen, die man in der SPV erhält. Nicht erwerbstätige Kinder sind ebenso beitragsfrei mitversichert. Während in der SPV Pflegeleistungen direkt abgerechnet werden muss man in der PPV Kosten zunächst vorstrecken und dann einreichen.

    Zusammenfassend lässt sich auf Grund der gleichen Leistungen zwischen SPV und PPV somit eine nüchterne Vergleichbarkeit hinsichtlich der finanziellen Unterschiede ziehen. Mir ergibt sich der Eindruck, dass man mit Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze und bei regelhafter Erwerbstätigkeit deutlich günstiger mit der PPV fahren sollte wenn man frühzeitig wechseln kann. Selbst mit mehreren Kindern sind die Beiträge in der SPV wohl immer noch höher wenn man den Einschätzungen des PKV-Verbandes Glauben schenken mag. Dem gegenüber steht das Risiko dann höherer Beiträge in der PPV während der Rentenzeit wenn die niedrigeren Einkünfte auch die Beiträge in der SPV schmälern würden. Hier stellt sich für mich die Frage, ob man bei Erfüllen der Voraussetzungen der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) dann auch wieder in der SPV pflichtversichert wird wenn man zuvor in der PPV war? Außerdem ist mir unklar was bei Elterngeld/zeit, Arbeitslosigkeit mit der PPV passiert, bzw. unter welchen Umständen man doch zurück in die SPV wechseln kann.

    Ich bedanke mich für den Input und freue mich auf die Diskussion.