Wir wollen keine Verschwendung. Das Türblatt ist nigelnagelneu und hat nun nur eine Mini-Macke. Warum sollte dies entsorgt werden? Klar, das wäre der einfachste Weg, aber eine neue Tür im Wert von ca. 5000 Euro in den Müll zu werfen, sehe ich nicht als nachhaltig an.
Wir würden die "beschädigte Tür" mit dem Fleck so behalten, hatte ich ja geschrieben. Von Zwingen hat niemand gesprochen.
Ich frage mich nur wie meine Rechte sind und welche Optionen bestehen. Wenn die Tür nun neu bestellt werden würde und die Betriebshaftpflicht die volle Summe übernimmt, kann man dann als Geschädigter nicht auf Austausch verzichten und den Betrag, meinet wegen auch mit Abzug akzeptieren?