Beiträge von Katja1210

    Wir wollen keine Verschwendung. Das Türblatt ist nigelnagelneu und hat nun nur eine Mini-Macke. Warum sollte dies entsorgt werden? Klar, das wäre der einfachste Weg, aber eine neue Tür im Wert von ca. 5000 Euro in den Müll zu werfen, sehe ich nicht als nachhaltig an.

    Wir würden die "beschädigte Tür" mit dem Fleck so behalten, hatte ich ja geschrieben. Von Zwingen hat niemand gesprochen.

    Ich frage mich nur wie meine Rechte sind und welche Optionen bestehen. Wenn die Tür nun neu bestellt werden würde und die Betriebshaftpflicht die volle Summe übernimmt, kann man dann als Geschädigter nicht auf Austausch verzichten und den Betrag, meinet wegen auch mit Abzug akzeptieren?

    Bei Bodenarbeiten ist unserem Malermeister ein Gegenstand in die Haustür gefallen und hat einen Kratzer verursacht. Seitens unseres Generalunternehmers wurde eine Firma, die sich mit Holz- und Lackschäden auskennt zu uns geschickt. Der Kratzer konnte zwar mit Lack aufgefüllt werden, dennoch ist ein sichtbarer Fleck, der dunkler als das Türblatt ist, zurück geblieben.

    Nun soll das ganze Türblatt, das quasi neu ist, da wir im Erdgeschoß Voll-saniert haben, komplett ausgetauscht werden. Der "Fleck" ist gerade mal Münzgroß ca. 1-1,5 cm Durchmesser. Das beschädigte Element würde entsorgt werden.

    Dies sehen wir als totale Verschwendung an und würden mit dem "leicht beschädigten" Türblatt leben.

    Welche Rechte haben wir als Geschädigte?

    Der Versuch der Nachbesserung hat ja keinen Erfolg gebracht.

    Können wir die Erstattung der vollen Kosten, der Haustür bei der Berufshaftpflichtversicherung der Malerfirma einfordern, wenn wir von einem Austausch des Türblattes absehen?
    Oder ist der Austausch, also somit ein ganz neues Türblatt die einzige Möglichkeit?

    Vielen Dank für Hilfe und Aufklärung!