Beiträge von Chris1906

    Genau, ich wohne mit meinem Mann 200 km von meinem Arbeitsplatz entfernt. Dort am Arbeitsplatz habe ich eine Wohnung, die ich gekündigt habe, und habe mir dort wieder eine Wohnung genommen, die kleiner und etwas günstiger ist. Diese ist aber nicht 1 h näher am Arbeitsplatz, sondern einfach nur kleiner und günstiger. Und ich muss für 3 Monate die Mieten parallel zahlen und habe auch Umzugskosten.

    Ich habe eine doppelte Haushaltsführung wegen Arbeitsplatz und wechsle jetzt dort die Wohnung, weil die neue Wohnung günstiger ist. Es ergibt sich daraus aber keine Fahrzeitverkürzung von einer Stunde.

    Das Finanzamt akzeptiert die Kosten für den Umzug deshalb nicht als Werbungskosten, sondern nur als haushaltsnahe Dienstleistungen. Also kann ich auch nicht die doppelte Miete absetzen etc.

    Ist das okay oder gibt es eine andere Rechtssprechung?