Hallo Henning, kann ich jetzt nach diesem Urteil noch davon ausgehen, dass mir die Bank das mitteilen würde,wenn´s wirklich Kreditbearbeitungsgebühren gewesen sind. Die schaufeln sich doch nicht ihr eigenes Grab.
habe 2010 bei der Umschuldung meiner alten Kreditverträge zusätzlich zur Vorfälligkeitsentschädigung auch noch beachtliche "Bearbeitungsgebühren für vorzeitige Rückzahlung" bzw. " Bearbeitungsentgelt für Abtretungen" in Höhe von 725,00 € zahlen müssen. Fallen diese Gebühren auch unter "Kreditbarbeitungsgebühren". Oder gilt das nur für neu aufgenommene Kredite?