Hallo Zusammen,
bin seit letztem Oktober in einem angestellten Verhältnis und habe mich bisher noch nciht um meine VL gekümmert.
Vor einigen Monaten hab ich mich mittels Google versucht schlau zu machen und folgendes gefunden:
http://www.vermoegenswirksame-leistung.com/vl-faq.html
"Sie können Ihre Einzahlung der Vermögenswirksamen Leistungen im ersten Jahr rückwirkend für alle Monate bis zum Jahresanfang durch Ihren Arbeitgeber vornehmen lassen. So nutzen Sie die volle tarifliche Zulage Ihres Arbeitgebers für das laufende Jahr. Nachholzahlungen sind nur als Vielfaches Ihres Beitrags möglich. Eine Einzahlung für vergangene Jahre ist jedoch auf keinen Fall erlaubt, und technisch auch nicht möglich!"
Hab das Thema deshalb beruhigt wieder auf die lange Bank geschoben.
Jetzt habe ich aber heute in meinem Arbeitsvertrag gesehen, dass die Zulagen laut diesem nur zwei Monate rückwirkend beanteragt werden können.
Werd' es jetzt morgen wenn im Personal wieder jemand erreichbar ist mal mit Kulanz versuchen, hab da aber eher wenig Hoffnung.
Gibt es denn eine rechltiche Regelung zu rückwirkenden vermögenswirksamen Leistungen oder warum sonst ist dann so ein missverständlicher Text auf oben genannter Seite?
schöne Grüße,
Moraven