Beiträge von Nachname

    Die Dame lebt in dem irrigen Glauben, sie bräuchte als Vorerbin nur zur Bank gehen, könnte sich das gesamte Erbe auszahlen lassen und ich würde als Nacherbe nur das bekommen, was sie bei ihrem Tod noch "übrig" hat.

    Ich habe schon mehrfach versucht, ihr zu erklären, dass das so nicht richtig ist. Sie lässt sich davon aber nicht abbringen und hat es geschafft mir mit ihren Aussagen Angst zu machen.

    Deshalb wollte ich wissen, ob das tatsächlich so einfach bei der Bank möglich wäre.

    Hallo,

    ich habe mich hier angemeldet, weil ich einige Finanztipps zum Thema Erbe benötige.

    Mein Vater ist verstorben, war in 2. Ehe verheiratet und hat meine Stiefmutter zur Vor- und mich als einziges Kind (von ihm) als Nacherben eingesetzt.

    Jetzt gleich die erste Frage:

    Meine Stiefmutter darf ja als Vorerbin im Prinzip nur die Nutznießerin des vorhandenen Vermögens sein, aber nichts tun, was zu meinem Schaden wäre. Wie verhält es sich allerdings mit Anlagekonten bei der Bank? Da sie meine Stiefmutter ist, bin ich nicht in ihrer gesetzlichen Erbfolge. Wenn also meine Stiefmutter sich die Geldanlagen auf ihren Namen überschreiben lassen würde, sind die für mich unwiderruflich weg und somit ist sofort ein Schaden für mich entstanden.

    Da stellt sich für mich die Frage, ob die Bank das einfach so machen darf und alle Geldanlagen auf meine Stiefmutter umschreiben kann?

    Kann mir das jemand sicher beantworten? Ich will deswegen nicht extra zum Anwalt.

    Danke und Gruß