Hallo Achim,
bisher wurde die Grundsteuer individuell berechnet: das heißt ich war Schuldnerin und nichts sonst. Das Thema Gesamtschuldner ist neu - ob ich jetzt als 1 Person für das ganze Haus ausgewählt wurde, erfahre ich wohl mit der Antwort auf meinen Widerspruch, den ich heute persönlich eingereicht habe.
Der Stadtkämmerer von München hat auf Presse- Nachfrage abgewiegelt & auf die aus seiner Sicht vergleichbaren Nebenkosten (Hausgeld der WEG) verwiesen. Tatsächlich sind beim Hausgeld alle Eigentümer zum Ausgleich verpflichtet, jedoch nicht über eine per Bescheid festgelegte Gesamtschuldner- Benennung.
Für mich ist das nach wie vor ein sehr undurchsichtigen Verwaltungshandeln: das wird jetzt aber in meinem Einzelfall geprüft.
Vielleicht gibt es aber noch andere Betroffene oder Erfahrungen ?