Beiträge von Teresa

    Hallo Achim,

    bisher wurde die Grundsteuer individuell berechnet: das heißt ich war Schuldnerin und nichts sonst. Das Thema Gesamtschuldner ist neu - ob ich jetzt als 1 Person für das ganze Haus ausgewählt wurde, erfahre ich wohl mit der Antwort auf meinen Widerspruch, den ich heute persönlich eingereicht habe.

    Der Stadtkämmerer von München hat auf Presse- Nachfrage abgewiegelt & auf die aus seiner Sicht vergleichbaren Nebenkosten (Hausgeld der WEG) verwiesen. Tatsächlich sind beim Hausgeld alle Eigentümer zum Ausgleich verpflichtet, jedoch nicht über eine per Bescheid festgelegte Gesamtschuldner- Benennung.

    Für mich ist das nach wie vor ein sehr undurchsichtigen Verwaltungshandeln: das wird jetzt aber in meinem Einzelfall geprüft.

    Vielleicht gibt es aber noch andere Betroffene oder Erfahrungen ?

    Hallo,

    ich habe am 09.01.2025 meinen Grundsteuer-Bescheid von der Stadtkämmerei München erhalten. Darin werde ich als Gesamtschuldnerin für das (Wohn-) Objekt benannt. Diese Bezeichnung gilt wohl gleichermaßen für alle 22 Eigentümer des Mehrfamilienhauses.

    Was mich stutzig macht ist der Info- Flyer der Stadtkämmerei (nur 1 Person wird pro Objekt zur Steuerzahlung herangezogen) und das Merkblatt der Stadt Geretsried ("sind mehrere Personen Eigentümer eines Objekts , so sind sie Gesamtschuldner. Der Betrag kann von allen Gesamtschuldnern gefordert, aber nur einmal erhoben werden.")

    Ist das Objekt ausschließlich meine Eigentumswohnung oder das gesamte Wohnhaus mit einer möglichen Haftung von mir für die anderen 21 Eigentümer ?

    Vielen Dank im voraus

    Teresa

    Hallo an alle,

    ich bin bei meinem Girokonto uneinig mit der Bank hinsichtlich des verbrauchten Freistellungsauftrags.

    Vielleicht habe ich das Prinzip nicht verstanden: konkret habe ich für 2024 einen Zinsgewinn von 1.072 € & ursprünglich einen Freistellungsauftrag von 1.000 € erteilt. Wegen eines Gewinns auf ETF wollte ich den Freistellungsauftrag bei der Bank auf die tatsächliche Kapitalertragssteuer von 25 %, also 268 € reduzieren. Das wird mir verweigert, da n.A. 1.000 € verbraucht wurden.

    Was ist richtig ?

    Vielen Dank

    Teresa