Beiträge von S_Maier

    Vielen Dank für die regen Antworten.

    Um etwas Klarheit einzubringen:

    Ein „echter“ Bankkredit zum Auszahlen wäre mit dem Aufwand fürs Renovieren nicht leistbar gewesen.

    Die Konditionen wurden ausführlich mit den Geschwistern besprochen und alle waren erstmal zufrieden.

    Wir haben uns entschieden für das Haus den Preis einer Schätzung zu nehmen und das „Entgegenkommen“ in der Familie über den Zinssatz zu machen.

    Uns ist das Risiko von Familienstreit bewusst und wir haben es durch offene ausführliche Kommunikation so niedrig wie möglich halten wollen.

    Der Vertrag wurde mit Hilfe einer Notarin erstellt, welche uns explizit zu diesem Vorgehen geraten hat, da so keine Schenkungssteuer anfällt.

    Jetzt bin ich natürlich schon recht überrascht, dass wegen des „guten“ Zinssatzes die Gefahr besteht, dass es als Schenkung durch die Geschwister angesehen wird.

    Als weiter Information: für meinen Bruder wurde eine Grundschuld eingetragen.

    Ich hätte noch ein paar Fragen:

    A. Falls der Finanzbeamte die Konditionen als zu gut ansieht. Muss ich dann die Schenkungssteuer auf den gesamten Betrag (167 k€ - Freibetrag) pro Geschwisterteil oder nur auf die Differenz zu einer realistischen (Bank)-Finanzierung zahlen?

    B. Die Erklärung zur Schenkungssteuer muss ich bis 07.01. abgeben. Gibt es jetzt noch Schritte, die ich unternehmen kann, um einen „positiven“ Ausgang wahrscheinlicher zu machen?

    Was sollte man auf jeden bzw. auf keinen Fall in der Schenkungssteuererklärung schreiben?

    C. Hilft das Argument, dass die Diskussion und die familiäre Vereinbarung in der Niedrigzinsphase erfolgt ist?

    D. Wenn ich weitere Beratung brauche. An welchen Berufsstand wende ich mich dann am besten? Rechtsanwalt? Steuerberater?

    E. Sollten wir die Zahlung der ersten Rate in Bar machen, damit man es notfalls abstreiten kann? Gar rückabwickeln und neu aufsetzen kann?


    PS: mein eigentliches Anliegen des Zahlungsplans würde ich dann erst nach der Klärung dieser Themen angehen.

    Hi,

    Das Haus meiner Oma wurde mir von meiner Mutter "teilentgeltlich" überlassen.

    D. h. ich muss jetzt meine Geschwister auszahlen. Grundsätzlich wurde alles schon in einem Vertrag geregelt.

    Die Relevanten Auszüge aus dem notariellen Vertrag habe ich am Ende des Posts hinzugefügt.

    Da es bald los geht hätte ich noch Fragen zu dem Zahlungsplan, den ich verpflichtend erstellen muss.

    A. Gibt es eine "gute" Vorlage für einen solchen Zahlungsplan?

    B. Wie werden die Zinsen Richtig berechnet? Nehme ich die Restschuld am Ende des Jahres und wende darauf den Zinssatz an? Oder muss ich das sogar Tagesgenau machen?

    C. Ich würde es meinen Geschwistern gerne leicht machen und die Kapitalertragspflichtigen Zinsen hervorheben. Wie berechne ich diese?

    D. Ich würde am liebsten ein Excel-File erstellen und einmal im Jahr per E-Mail an meine Geschwister senden. Erfüllt das die Anforderung "Zahlungsplan (Zins und Tilgung) für die restliche Laufzeit vorlegen"?

    E. Was muss ich noch beachten?

    Vielen Dank schon im Voraus für eure Hilfe :) .

    Klauseln aus dem Vertrag:

    "Der Erwerber verpflichtet sich gegenüber dem Veräußerer im Wege eines Vertrags zu Gunsten Dritter, als Gegenleistung für heutige Überlassung an seine Geschwister BRUDER und SCHWESTER einen Betrag in Höhe von jeweils 165.666,67 € auszuzahlen."

    "Der jeweilige Betrag ist mit einem Zinssatz von 1,0 % Zinsen jährlich ab dem 01.01.2025 zu verzinsen.

    Der Betrag ist in monatlichen Raten (Zins und Tilgung) zu zahlen:

    - an BRUDER in monatlichen Raten zu je 500 €

    - an SCHWESTER in monatlichen Raten zu je 212,50 €

    Ab dem 01.06.2030 erhöht sich der monatliche Betrag (Zins und Tilgung) auf jeweils 612,50 €, und zwar für beide Geschwister BRUDER und SCHWESTER ."

    "Die Raten sind jeweils monatlich im Voraus, spätestens am 3. Werktag eines jeden Monats zur Zahlung fällig. Die erste Rate ist am 04.01.2025 fällig"

    "Der Erwerber ist jederzeit berechtigt Sonderzahlungen in beliebiger Höhe an seine Geschwister zu leisten bzw. den Restbetrag mit einer Zahlung zu begleichen.

    Der Erwerber wird seinen beiden Geschwistern jeweils zum Jahresende unaufgefordert einen Zahlungsplan (Zins und Tilgung) für die restliche Laufzeit vorlegen."