Vielen Dank euch allen für die Antworten!
Prinzipiell ja. Es darf noch etwas mehr sein, weil auch Deinem Kind der Sparerfreibetrag zusteht, der extra geht.
Stimmt, danke für die Erinnerung.
Vergiß bei Deiner Rollaktion bitte nicht die Vorabpauschale, die Deinem Kind zwar nicht ausdrücklich zufließt, aber eben doch steuerlich als Kapitalertrag gilt.
Danke für den Hinweis. Das ist mir jetzt schon so halb aufgefallen beim Abverkauf Ende 2024, weil die besitzanteilige Vorabpauschale vorab runter ging. Solange ich in einem Jahr die gesamten Gewinne abverkaufen kann, sollte sich das dann ja aufheben, oder?
Bei der ING sehe ich zumindest derzeit ja auch, welcher Freibetrag noch übrig ist. Wie das nach einer NV dann aussieht, werde ich noch feststellen - ansonsten ist Excel mein Freund; den brauche ich aber hier sicherlich so oder so, alleine um noch nachzuvollziehen, wie viel Gewinn der Verkauf welcher Anteile überhaupt abwerfen wird. So oder so lass ich mir mal ein paar Prozent Luft. Lohnt sich nicht wirklich, wegen scheinbar gesparter Steuer am Ende 220€/Monat nachzuzahlen.
Danke auch an Horst und Alex; den Finanztip-Post zum Thema kannte ich schon (wobei da noch 505€ steht in den Bulletpoints, im Text schon 535€), der aus dem Wertpapier Forum ist aber auch sehr hilfreich.