Ich habe exakt diese Frage der Krankenkasse meiner Kinder (TK) für die Familienversicherung gestellt. Deren Antwort (sic) war:
ZitatWenn es sich um einen einmaligen Verkauf der Etfs und somit eimalig enstehende Kapitalerträge handelt, hat dies keine Auswirkungen auf die Familienversicherung.
Das kann natürlich von Kasse zu Kasse unterschiedlich sein, aber mir war diese Bestätigung vorab wichtig, bevor ich dann nachträglich noch die Krankenkassenbeiträge zahlen muss.
Ich hatte letztes Jahr eine ähnliche Frage unter diesem Post gestellt. Der noch relevante Hinweis ist, dass die Steuer wegen der Teilfreistellung beim Verkauf von Aktien-ETFs nur auf 70% des Gewinns anfällt. Ohne die NVA zahlst du aber erstmal Steuern und musst anschließend die Steuererklärung machen, um die Steuer zurück zu bekommen.