Beiträge von FFMDRo

    Hallo,

    ich weiß nicht, ob Du bezüglich Sehschärfekorrektur und paliative Versorgung richtig liegst.

    In den allgemeinen Versicherungsbedingungen steht:

    Zitat

    II. Versicherungsleistungen

    Mit den vereinbarten Prozentsätzen (siehe Leistungstabelle) werden Aufwendungen erstattet für:

    https://www.debeka.de/content/dam/de/webauftritt/vertragsgrundlagen/krankenversicherung-unisex-tarife/CKV104.pdf

    Also maßgeblich ist die Leistungstabelle.

    Die Debeka schreibt folgendes auf https://www.debeka.de/service/proges…on.html#Anker_3

    Zitat

    Sind Sie bei der Debeka privat krankenversichert? Dann ist es möglich, dass wir uns (anteilig) an den Behandlungskosten beteiligen.


    Also ich würde das so interpretieren, dass die Debeka in beiden Fällen nicht Kosten in beliebiger Höhe übernimmt.