Beiträge von Doerkkoerk

    Danke für Deine Rückmeldung, das hört sich ja gut an, nur frage ich mich, warum dann in ELSTER in der vorläufigen Berechnung der Einkommenssteuer für 2025 die Zulage meiner Frau mit einbezogen wurde und eben nicht nur meine Zulage...kannst Du Dir das erklären?


    Ansonsten würde mich natürlich interessieren, was Du mit "Ich hoffe, dass du dir mal über deinen Vertrag Gedanken machst. Aber 2027 wird ja alles etwas anders." genau meinst.

    Hallo, meine Frau und ich haben ein gemeinsames Kind, sind zusammen veranlagt und beide unmittelbar zulagenberechtigt. Ich habe 1925€ in meinen Riestervertrag eingezahlt und erhalte die Grundzulage in Höhe von 175€, meine Frau hat den Sockelbetrag in Höhe von 60 in ihren Riestervertrag eingezahlt und erhält dadurch eine Zulage iHv insgesamt 475€ (175€ Grundzulage + 300€ Kinderzulage). Insgesamt werden wir durch den Sonderausgabenabzug (SAA) steuerlich besser gestellt, allerdings würde ohne Berücksichtigung der Zulagen aus dem Riestervertrag meiner Frau beim SAA die Steuerersparnis noch höher ausfallen. Jetzt wird immer von Günstigerprüfung gesprochen, allerdings kann ich nicht erkennen, ob damit auch gemeint ist, dass das FA bei Zusammenveranlagung die Günstigerprüfung für jede Person getrennt vornimmt mit dem Ergebnis, dass sie bei mir die Beiträge/Zulage iHv 2100€ beim SAA berücksichtigen und für meine Frau die Beiträge/Zulagen iHv 535€ NICHT beim SAA berücksichtigen. Kann mir hierzu jemand weiterhelfen? Und im Falle, dass die Günstigerprüfung nur gesamthaft erfolgt: Wäre es eine Möglichkeit, dass wir in Anlage AV die Berücksichtigung des Riester-Vertrags meiner Ehefrau bei SAA explizit ausschließen, falls ja, gilt dieser Ausschluss dann nur für das eine Veranlagungsjahr oder für eh und je? Danke für die Mithilfe und Unterstützung und schöne Grüße

    Hallo, in diesem Zusammenhang habe ich auch eine Frage: Ich habe die Vorabpauschale nach Teilfreistellung fiktiv berechnet, da mein Broker (Scalable) bis Mai 2025 braucht, bis er mir die Steuerbescheinigung für 2024 zuschickt.

    Jetzt meine Frage: Die fiktiv ermittelte Vorabpauschale nach Teilfreistellung trage ich dann nur in Zeile 7 der Anlage Kap ein, oder auch noch an anderer Stelle, z.B Zeile 11 der Anlage Kap (Ersatzbemessungsgrundlage) ? Also gibt es ein extra Feld in der Anlage Kap für die Vorabpauschale?