Beiträge von PeterJaeger

    1.
    Der steuerfinanzierte Bundeszuschuss an die Rentenkassen betrug 2024 über 110 Mrd. Euro (Quelle: BMF) und soll 2025 bereits 121 Mrd. Euro betragen (Quelle: https://www.ihre-vorsorge.de/rente/nachrich…tenversicherung). Mit anderen Worten finanzieren die Kapitalanleger über die Kapitalertragssteuer bereits heute die Kosten der Rente mit, und je größer die Kapitalerträge desto höher die Steuern.

    2.
    Seit Jahrzehnten werden die Bürgerinnen und Bürger wegen des demographischen Wandels vom Staat zur privaten Vorsorge in Ergänzung zur gesetzlichen Rente aufgefordert. Mit "Riester", "Rürup" und Abgabenerleichterungen bei der betrieblichen Altersversorgung (bAV) fördert der Staat diese Vorsorge. Es wäre aberwitzig, diese Vorsorge anschließend hintenrum durch Sozialversicherungsbeiträge stärker zu belasten.

    3.
    Wer zusätzliche Rentenversicherungsbeiträge auf Kapitalerträge leistet, muss dann auch Rentenpunkte erwerben, sonst hätte die Regelung vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand. Das ist aber angesicht der demographischen Schieflage gar nicht gewollt.

    4.

    Rechtlich möglich wäre also nur eine Erhöhung des Steuersatzes. Schon jetzt liegt die Verzinsung vieler Anlageformen unter der Inflationsrate. Zudem sollten wir uns daran erinnern, warum die pauschale Kapitalertragssteuer von 25 % als Quellensteuer geschaffen wurde, und zwar weil viele Steuerpflichtige zuvor wegen zu hoher Steuerbelastung ihre Kapitaleinkünfte nicht versteuert hatten. Es gab bei der Umstellung auf die Quellensteuer sogar eine Strafbefreiung, um die Steuerehrlichkeit zu fördern.

    Wenn man das mit der Verschmelzung des ETFs von Amundi liest, wird man vorsichtiger mit der Wahl von ETFs. Ich schaue seit längerem nach ner eventuellen gleichwertigen Alternstive zu meinem ishares World ACWI. Da komme ich dann schon ins Überlegen. Oft haben ja grad neu aufgelegte ETFs etwas geringere Kosten. Die sind dann ja eher zu vernachlässigen.

    Wenn ich überlege, mein Anlagevolumen würde nun auf einmal versteuert, wäre das nicht so schön.

    Versteuert wird nicht das "Anlagevolumen", sondern der seit dem Erwerb entstandene Wertzuwachs, also die Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem Kurswert bei Verschmelzung der ETF.
    Wenn man zur Vermeidung dieser Verschmelzung die ETF-Anteile vorher verkauft, muss man Orderkosten für den Verkauf tragen und ebenfalls den Wertzuwachs versteuern (mit 25 % Kapitalertragssteuer, soweit der Freibetrag von 1.000 € p.a. pro Person bzw. 2.000 € pro Ehepaar überschritten ist). Außerdem muss man bei Wiederanlage des Verkaufserlöses bedenken, dass ein Ausgabeaufschlag und Börsenkosten anfallen können, soweit es sich nicht um einen ETF handelt, der kostenfrei angeboten wird.