Beiträge von MaHa-1

    Am 01.04.1998 habe ich eine Lebensversicherung bei der Sparkassenversicherung Hessen/Nassau/Thüringen mit dem Tarif 2fA/94 abgeschlossen. Dies ist eine LV auf den Todes- und Erlebensfall mit dem Zusatz „Steigerung der Versicherungsleistung während der flexiblen Ablaufphase mit jährlicher Abrufmöglichkeit der Versicherungsleistung“.

    Ablauf der Versicherungsdauer 01.04.2033

    Ablauf der Grundversicherungsdauer 01.04.2028

    Ablauf der Beitragszahlungsdauer 01.04.2033


    Bei Ablauf der Grundversicherungsdauer 01.04.2028 werden nach damaligen Versicherungsschein 125.450 DM (in der letzten Standsmitteilung 64.142€ plus Überschussbeteiligungen) fällig.

    Bei Abruf zum 01.04.2029 132.923 DM

    Bei Abruf zum 01.04.2030 140.686 DM

    Bei Abruf zum 01.04.2031 148.752 DM

    Bei Abruf zum 01.04.2032 157.131 DM

    Bei Vertragsablauf zum 01.04.2033 165.837 DM


    Die LV wurde wie bei Abschluss geplant für meine Hausfinanzierung an die SpaKa abgetreten.

    In der letzten Anschlusszinsvereinbarung des noch abzutragenden Sparkassendarlehen wurde der Sollzinssatz bis zum 01.04.2028 festgesetzt. Des Weiteren wurden jährliche Sondertilgungen bis 5480,00€ vereinbart.

    Nachdem wir nun einige Jahre mehre Sondertilgungen in voller Höhe zusätzlich einzahlen konnten bleibt uns zum Ablauf der Anschlusszinsvereinbarung bzw. auch zum Ablauf der Grundversicherungsdauer der LV ein Restdarlehnsbetrag von ca. 4000€.


    Meine Frage:

    Ich möchte die ca. 4000€ selber begleichen und damit verhindern, dass die Bank meine abgetretene LV zum Ausgleich des noch übrig bleibenden Betrages nutzt. Kann ich dies der Bank gegenüber durchsetzen oder hat die Bank uneingeschränkt das Vorzugsrecht die Auszahlung vorrangig vorzunehmen? Mit dem Auslaufen der Anschlusszinsvereinbarung wäre ich ja auch nicht mehr an die Höhenbindung der Sondertilgungen gebunden.

    Würde in diesem Fall immer die gesamte Summe aus der LV ausgezahlt werden oder kann ich dann wenigstens den Restbetrag noch bis 2023 in der LV belassen?