Beiträge von Micowie

    Nein. Das zu versteuende Einkommen lr. Steuerbescheid und das maßgebliche Jahresarbeitsentgelt sind zwei Paar Stiefel. Vielleicht mit gleicher Schuhgröße, aber unterschiedlicher Schafthöhe.

    Nachträgllich meinen Glückwunsch zum Nachwuchs. Der immerhin auch für freiwillig Versicherte beitragsfrei mitversichert ist. 250 € monatlich für zwei, das ist doch so viel auch wieder nicht.

    Danke! Und wie finde/berechne ich das maßgebliche jahresarbeitsentgelt? LG

    Hallo, ich bin freiwillig versicherte Arbeitnehmerin (angestellt über der JAEG) in Elternzeit (Geburt des Kindes 09/24).dabich nicht verheiratet bin, kann ich leider nicht in die Familienversicherung meines Partners wechseln und soll meine Krankenkassen Beiträge selbst zahlen. Das ist zwar "nur" der Mindestbeitrag, aber das sind leider inzwischen auch 250€, sodass quasi das ganze Kindergeld dafür drauf geht. Ganz schön unfair gegenüber allen, die entweder verheiratet sind oder bisher pflichtversichert waren - die zahlen nämlich nichts!

    Nun ist mir mein Lohnsteuerbescheid zugegangen, demnach hätte ich 2024 durch den Eintritt in die Elternzeit ein Jahreseinkommen unter der JAEG. Besteht dann nicht eigentlich wieder Versicherungspflicht, sodass ich in die gesetzliche Pflichtversicherung (die dann in Elternzeit ja beitragsfrei wäre) zurück wechseln könnte oder sogar müsste?

    Vielen Dank für eine Aufklärung.