Beiträge von FinanzExpertin

    Ich kann nur allgemeine Überlegungen und Tipps gegeben werden:

    1. Freibeträge optimal nutzen: Wie Sie bereits richtig erkannt haben, liegt der Freibetrag für Kinder bei 400.000 Euro pro Elternteil. Somit können Vermögenswerte bis 800.000 Euro steuerfrei vererbt werden, wenn beide Elternteile noch leben und vererben.
    2. Immobilie vorab übertragen: Eine vorzeitige Übertragung der Immobilie kann sinnvoll sein, um mögliche spätere Wertsteigerungen aus dem Erbvolumen herauszunehmen. Allerdings sind Notar- und Grundbuchkosten zu berücksichtigen. Wichtig: Schenkungen innerhalb von 10 Jahren werden bei einer späteren Erbschaft angerechnet.
    3. Selbstnutzung der Immobilie: Falls die Immobilie nach dem Erbe durch ein Kind selbst bewohnt wird, könnte sie steuerfrei bleiben, sofern die Wohnfläche maximal 200 Quadratmeter beträgt und das Kind die Immobilie mindestens 10 Jahre lang bewohnt (§ 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG).
    4. Strategieplanung: Eine gestaffelte Übertragung von Vermögenswerten, wie Aktien oder Bargeld, könnte ebenfalls helfen, die Freibeträge optimal auszunutzen und steuerliche Belastungen zu minimieren.

    Es könnte sinnvoll sein, eine Beratung durch einen Steuerberater oder Fachanwalt in Anspruch zu nehmen, um eine individuell zugeschnittene Lösung zu entwickeln. Steuerliche und rechtliche Rahmenbedingungen sind komplex und können sich auf Ihre Situation unterschiedlich auswirken.