Habe das gleiche Problem mit der Barmenia: Erhöhung des Selbstbehalts von 1800 auf 2000 € eigenmächtig seitens Barmenia, verbunden mit dem Hinweis, daß sie dazu berechtigt ist i.V.m. einer Beitragserhöhung. Darüber hatte ich aber keine Info erhalten. Auf meinen Widerspruch hin wurde mir folgendes mitgeteilt/dokumentiert: Zum 1.10.2024 (ich bin im Vormonat 65 Jahre alt geworden) wurde meine Altersrückstellung zur Kompensation der sonst fälligen Bitragserhöhung eingesetzt. Im Ergebnis sank mein Monatsbeitrag sogar um rd. 8 €. Zum 1.1.2025 blieb mein Monatsbeitrag konstant ggü. dem 4. Quartal 2024. Also ist m.E. die Voraussetzung Beitragserhöhung für eine Erhöhung des SBs nicht gegeben. Ich muß mich diesbezüglich jetzt weiter mit der Barmenia direkt oder via PKV-Ombudsmann auseinandersetzen. Aber Frage in das Forum: Weiss jemand, wie die Altersrückstellung im Hinblick auf meine Thematik gesehen wird? Wird der beitragsdämpfende Effekt für die Frage, ob der SB erhöht werden kann, berücksichtigt oder nicht?