Jo, natürlich "spart" der AG während der Ansparphase SV-Beiträge, während der Freistellungsphase bezahlt der AG aus diesem Topf dann sicher die Arbeitgeber-RV-Beiträge. Das Fazit für mich: Ich bin sehr froh,dass es dieses Instrument gibt, weil ich nach 42 Jahren im Unternehmen und 40 Jahren in vollkontinuierlicher Schichtarbeit somit mit 61 Jahren aufhören kann. Ne andere Möglichkeit gibts leider nicht ,um aus m Job rauszukommen.Gesundheit ist mir wichtiger als alles andere. Sollte auf dem Weg bis zur Rente aufgrund von politisch gewollten Änderungen im Rentenrecht sich was ändern, dann gehe ich trotzdem in Rente,halt mit dem entsprechenden Abschlag. Ja und wegen der Möglichkeit, ggf. doch währen der Freistellungsphase irgend was zu machen, da mach ich mich schlau.
Beiträge von Garcy35
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Laut unserer KBV bieten die Tarifverträge in der IGBCE nur die Möglichkeit, solche Langzeitkonten anzubieten, nicht aber die Pflicht. Im Netz finde ich auch "nur" viele Meldungen dazu, dass die IGBCE sowas in einzelnen Konzernen eingeführt hat. Für mich sah das bisher nicht wie ein verpflichtender Teil der Tarifverträge aus. Um so besser, wenn es anders ist.
Nein,also das ist n Mißverständnis,...also die AG bieten es an,müssen sie aber nicht.
Du musst ja auch schon wissen, dass Deine Einzahlung 3,5 Jahre vor Deinem geplanten Renteneintritt für das LZK ausreichen wird.
Tatsächlich wird mit dem entsprechenden Hochrechner und den entsprechenden Excel-Tools alles auf die letzte Kommastellen genau gerechnet. In meinem Fall:
- 7,5 Jahre spare ich an, Zeit und Geld ,gehe ja derzeit noch normal arbeiten
- es entsteht ein "Vermögen" X
- 4 Jahre vor Rentenbeginn gehe ich nicht mehr arbeiten und zahle mir quasi ein
Gehalt aus o.g. Vermögen (also Summe X geteilt durch 48 Monate) ,weil dieses dann Brutto
ist,und ich natürlich auch Rentenbeiträge abführe,bin ich versicherungspflichtig
beschäftigt (Wichtig ,weil danach nahtloser Übergang in die abschlagsfreie Rente, mal
abgesehen davon ,dass es immer Verwerfungen geben kann,wenn sich politische Rahmen-
bedingungen ändern)..... aber sicher ist nichts auf dieser Welt.
Wenn ich bei uns bei den regelmäßigen Infoveranstaltungen zum LZK einige Fragen der Kollegen höre/lese, dann bezweifele ich, das sie die Unterlagen gelesen haben.
Ja ,die MA,die das Langzeitkonto bei uns besparen sind natürlich bestens informiert.Niemand fängt unbedacht mit sowas an. Zum Thema Nebentätigkeit während der Freistellungsphase wollte ich aber "aus Gründen!" nicht als Erstes in unserer Personalabteilung anfragen,deshalb hier.
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Ah ok, also mein Langzeitkonto habe ich allein angespart,das Unternehmen gibt nichts dazu, das ist halt Standard in der Metall u Chemiebranche, woanders auch. Aber ich habs mir das auch so gedacht, dass ich in der Freistellungsphase,in der ich quasi noch zum UN gehöre, aber keine Arbeitspflicht besteht,trotzdem dem „alten“ AG sicher anzeigen muss,dass ich n anderen Job ausübe. Werd mal in unserer Personalabteilung anfragen,werde hier berichten.
Danke
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Hallo,ich gehe demnächst für 3,5 Jahre in die Freistellungsphase ,habe mehrere Jahre ein Langzeitkonto angespart.
Die Freistellungsphase geht exakt bis zum Eintritt in die Rente. Währen der Freistellung bin ich ja quasi immer noch versicherter "Arbeitnehmer". Ist es möglich,dass ich in der Freistellungsphase einen kleinen Job (so ca 20 Stunden /Woche) annehme,in einer anderen Firma,diese ist nicht im gleichen Geschäftsfeld wie meine jetzige Firma tätig,istdas rechtlich möglich?Danke