Beiträge von Miriama

    Und ein weiterer Punkt gegen Unisex ist, dass dadurch der Standardtarif "kaputt" gemacht wird. Es gibt dann nur noch im Bedarfsfall den teureren Basistarif.
    Auch den Punkt mit der erneuten Gesundheitsprüfung von Comandante finde ich kritisch:
    Die Fragen müssen wahrheitsgemäß beantworten werden und es kann erneut zu einer zehnjährigen vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung im schlimmsten Fall kommen, wenn die Fragen nicht 100% korrekt beantwortet werden.

    Die Leistungen der neuen Unisex-Tarife sind natürlich besser. Dr. Schlemann hat auf seiner Website einen Vergleich zu Bisex und Unisex von Debeka:
    https://schlemann.com/debeka-unisex-oder-debeka-bisex/

    Vielleicht ist ja § 204 (zum Tarifwechsel) aus dem Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz - VVG) für manche interessant (m. W. geht es ja letztlich um den Risikozuschlag als möglicher negativen Konsequenz aus der Gesundheitsprüfung) :

    (...) der Versicherungsnehmer kann die Vereinbarung eines Risikozuschlages und einer Wartezeit dadurch abwenden, dass er hinsichtlich der Mehrleistung einen Leistungsausschluss vereinbart (...)

    Auszug § 204 VVG:

    "(1) Bei bestehendem Versicherungsverhältnis kann der Versicherungsnehmer vom Versicherer verlangen, dass dieser

    1. Anträge auf Wechsel in andere Tarife mit gleichartigem Versicherungsschutz unter Anrechnung der aus dem Vertrag erworbenen Rechte und der Alterungsrückstellung annimmt; soweit die Leistungen in dem Tarif, in den der Versicherungsnehmer wechseln will, höher oder umfassender sind als in dem bisherigen Tarif, kann der Versicherer für die Mehrleistung einen Leistungsausschluss oder einen angemessenen Risikozuschlag und insoweit auch eine Wartezeit verlangen; der Versicherungsnehmer kann die Vereinbarung eines Risikozuschlages und einer Wartezeit dadurch abwenden, dass er hinsichtlich der Mehrleistung einen Leistungsausschluss vereinbart; bei einem Wechsel aus dem Basistarif in einen anderen Tarif kann der Versicherer auch den bei Vertragsschluss ermittelten Risikozuschlag verlangen; (...)"

    hoshisan, zum Thema Standardtarif:
    Grundsätzlich ist das Unterstrichene ein gutes Argument gegen den Wechsel "bisex nach unisex".

    Hier dürfte diese Birne aber schon geschält sein, denn der Abschluss war erst vor 12 Jahren, also nach Ende 2008. Und in diesem Fall ist der Wechsel in den STN nicht mehr möglich, auch wenn es noch ein Bisex-Tarif ist.

    Hallo zusammen,

    wer könnte mir bitte erklären, was mit dem teureren "Basistarif" gemeint ist? Das ist dann nicht der Standardtarif, oder?

    Warum gibt es "dann nur noch im Bedarfsfall den teureren Basistarif" und in welchem Bedarfsfall beispielsweise?

    Ist ein Wechsel in den Standardtarif noch möglich (jetzt), wenn der Abschluss 2007 war?

    Bedeutet es nicht eine - illegitime - Schlechterstellung von Versicherten, die vor der Einführung von Unisex-Tarifen ihre PKV abgeschlossen haben (mit Gesundheitsprüfung als damals gesündere Jüngere) und jetzt nicht mehr innerhalb der "bisex-Welt" den Tarif wechseln können (ohne Gesundheitsprüfung), sondern entweder zur Gesundheitsprüfung gezwungen sind oder bis ans Ende ihrer Tage im geschlossenen ("abgelaufenen") Tarif gefangen sind - im Unterschied zu Versicherten, die nach der Einführung von Unisex-Tarifen ihre PKV abschlossen (und dementsprechend ohne Gesundheitsprüfung innerhalb der "unisex-Welt" wechseln können)? Ist eine solche Benachteiligung - infolge einer gesetzlichen Änderung rechtmäßig?

    Schon mal vielen Dank!!