Alles anzeigenIch bin da ein wenig verwirrt, denn ein Widerspruchsverfahren gibt es im Steuerrecht m.W. nach gar nicht. War das evtl. ein normaler Einspruch gegen einen Steuerbescheid?
Wenn ja, dann ist die Rechnungsstellung äußerst dubios, denn ein Einspruch wird nach Gegenstandswerten abgerechnet und zudem sollte nach einer Vorschussrechnung auch noch eine Schlussrechnung kommen.
3.000 Euro für einen einfachen Einspruch bei einem Gegenstandswert von 15.000 Euro wäre völlig unangemessen. Wenn er viel Zeit benötigt hat und Unterlagen aufarbeiten musste, dann kann er evtl. neben der Einspruchsgebühr auch noch Sonderleistungen und/oder Beratungsstunden abrechnen.
Ich gehe mal davon aus, dass er Arbeitszeiteinsatz und Gebühr nicht übereinander bekommen hat und daher ein wenig kreativ bei der Rechnungsstellung war. 3.000 Euro decken ca. 16 Arbeitsstunden eines Steuerberaters ab. Fachgehilfen liegen vom Kostensatz her ca. bei der Hälfte.
Zusatz:
Auf den Kosten für einen Einspruch bleibst du sitzen, da erstattet dir keiner was.
Hi und vielen Dank für die Antwort!
Genau das ist es, ein normaler Einspruch gegen einen Steuerbescheid.
Ich empfinde es tatsächlich auch so, dass die Rechnung überhöht ist. Was wäre bei einem Streitwert von 15.000 Euro deiner Meinung ein fairer Preis?
Eigentlich wird doch hier der § 40 StBVV i.V.m. Nr. 2300 aus der RVG herangezogen, richtig?
Also sollte es zwischen 0,5 und 2,5 x 718,00€ (Streitwert bis zu 16.000€) kosten zzgl. Sonderleistungen und/oder Beratungsstunden.
Oder sehe ich das falsch?