Beiträge von Hawkderfalke

    Hi und vielen Dank für die Antwort!

    Genau das ist es, ein normaler Einspruch gegen einen Steuerbescheid.

    Ich empfinde es tatsächlich auch so, dass die Rechnung überhöht ist. Was wäre bei einem Streitwert von 15.000 Euro deiner Meinung ein fairer Preis?

    Eigentlich wird doch hier der § 40 StBVV i.V.m. Nr. 2300 aus der RVG herangezogen, richtig?

    Also sollte es zwischen 0,5 und 2,5 x 718,00€ (Streitwert bis zu 16.000€) kosten zzgl. Sonderleistungen und/oder Beratungsstunden.

    Oder sehe ich das falsch?

    Hallo liebe Community,

    ich habe eine Frage zum Thema Rechnugsstellung bei einem Steuerberater.

    Sachverhalt: ich habe einen Steuerberater engagiert um mich bei einem Widerspruchsverfahren in erster Instanz vor der Finanzverwaltung zu unterstützen. Der Sachverhalt war für mich sehr komplex und ich kenne mich nicht sehr gut in Steuersachen aus, so dass ich professionelle Hilfe benötigt habe.

    Nach Abschluss des Widerspruchsverfahrens hat mir mein Steuerberater dann eine sehr hohe Honorarrechnung (3.000€) für die Arbeit zukommen lassen. (Streitwert 15.000€).

    Leider habe ich mit dem Steuerberater keinen Steuerberatungsvertrag oder ähnliches abgeschlossen, in welchem festgelegt ist, was der Preis für seine Dienstleistung ist. Ich weiß, dass das nicht schlau war und hätte mich beim nächsten mal besser informieren sollen. Mein Steuerberater hat mich auch nicht über den Preis/moegliche Stundensätze informiert. Eine Honorarvereinabung hat es auch nie gegeben, weder schriftlich noch mündlich.

    • Eigentlich müsste in diesem Fall dann doch die StbVV und die darin enthaltenen Vergütungsvorschriften gelten, richtig?
    • War wäre eine angemessene Gebühr für so eine Dienstleistung?
    • Außerdem, was sind nun die nächsten richtigen Schritte um die Situation fair zu klären?

    Ich wäre der Community sehr dankbar für eine Einschätzung.

    Mit freundlichen Grüßen