Beiträge von abb127

    Vielen Dank für die Antworten. Das bestätigt genau meine Annahme. Wenn ich es Google oder eine KI danach Frage bekomme ich immer eine Antwort, dass man durch das Ehegattensplitting steuern spart. "Treten zwei Menschen vor den Traualtar, ist es nicht nur romantisch und aufregend – sondern auch vorteilhaft für die Steuer. Denn: Ehepaare können sich für den Splittingtarif entscheiden und dadurch einiges an Steuern sparen". Das ist doch viel zu kurz gedacht. Klar ist ein größeres monatliches Netto vom Vorteil. Aber am Ende es ja dann nur ein Darlehen, das spätestens nach dem Lohnsteuerbescheid zurückgezahlt werden muss und somit Fehlinformation, da sich die Steuerlast effektiv nicht ändert.

    Die Steuerklassen haben wir bereits zum 01.12.2024 gewechselt und am 30.05.2025 beginnt für meine Frau der Mutterschutz. Beide Steuerklassen hatte sie in dem Zeitraum jeweils 6 Monate. Da die letzte Steuerklasse entscheidend, passt es noch, laut meinen Annahmen. Die zwei Tage im Mai kann man in dem Elterngeldantrag wohl auskammern. Der Steuerklassenwechel wurde allerdings erst in der Entgeltabrechnung vom Januar sichtbar. Ich hoffe, dass führt nicht zu Problemen...

    Ich verstehe nicht, warum man es dem Bürger so kompliziert machen muss. Mit Sicherheit werden viele benachteilt, weil sie davon nichts wissen.

    Meine Frau und ich haben einen großen Gehaltsunterschied, daher nutzen wir 3/5 Ehegattensplitting. Um das Elterngeld für meine Frau zu erhöhen, möchten wir einen Steuerklassentausch vornehmen. Steuerklasse 5 hätte für mich keinen Einfluss auf die Höhe des Elterngeldes, meine Frau hingegen würde mehr bekommen. Die geringere monatliche Liquidität bis zum Mutterschutz ist mir egal. Ist es unter den Vorraussetzungen ratsam den Steuerklassentausch vorzunehmen?

    Oder andersherum gefragt, kann ich davon ausgehen, dass ich nach der Lohnsteuererklärung, trotz Steuerklassentausch, das gleiche Nettogeld bekomme?