Ich würde mir wünschen, dass dieses Thema ernsthafter diskutiert wird.
Danke!
Um noch einmal auf die urprüngliche Fragestellung zurückzukommen:
Mir erschließt sich nicht ganz, warum Grabpflegekosten grundsätzlich nicht als haushaltsnahe Dienstleistungen oder als außergewöhnliche Belastung steuerlich abzugsfähog sind.
Wenn ich als Rentner oder Pensionör eine Gärtnerei mit der Gartenpflege oder dem Winterdienst beauftrage, kann ich diese Kosten sehr wohl steuerlich absetzen. Wenn ich dieselbe Gärtnerei gleichzeitig mit der Grabpflege meiner verstorbenen Frau beauftrage, muss ich diese Kosten alleine tragen. Natürlich gehört das Grab nicht zu meinem Grundstück. Es muss aber doch ebenso gepflegt und instandgehalten werden, wozu ich alleine nicht mehr imstande bin. Was ist da jetzt von der Sache her der Unterschied zur allgemeinen Gartenpflege in meinem Grundstück?