Beiträge von Sagi

    Ohne Bank im Hintergrund und ohne eigene Fondsgesellschaft erstaunlichl. Ich habe keine Ahnung wie seine Werbestrategie abläuft mit der er in 3 Jahren 1,4 Milliarden Geld einsammelt?

    Der Vermögensverwalter heißt Legal und General ist ist in Großbritannien sehr bekannt. Notiz am Rande, Versicherungsbereich wurde vor einigen Jahren an die Allianz verkauft.

    Viele Sparer klammern sich bei Altverträgen vor 2005 an den vermeintlichen Rettungsanker des Bestandsschutzes, doch Steuerfreiheit auf Null-Ertrag oder Verlust ist kein Gewinn. Wer nach zwei Jahrzehnten Laufzeit im Hier und Heute bei plus-minus-null steht, verkennt, dass selbst ein nachträglicher Wechsel in einen etwas besseren Fonds keinen Durchbruch bringt: Das gesamte vertragliche Konstrukt ist durch hohe interne Gebühren und starre Strukturen von vornherein so stark limitiert, dass es den massiven Renditevorteil eines modernen, global diversifizierten Aktien-ETFs niemals aufholen kann. Letztlich lautet die konsequente Quintessenz daher, das renditeschwache Relikt zu kündigen und das Kapital in eine zukunftsfähige, kostengünstige Anlage (etwa reine globale ETF Strategie) umzuschichten.

    Ich stolpere über „keine Garantie“. Entweder hatten solche Verträge im Jahre 2004 eine Garantie oder es war eine Fondspolice, wobei häufig kein Publikumsfonds vertrieben wurde. Ungeachtet dessen die Dynamik kündigen und sich die (zuverlässigeren) Zahlen ansehen! Bei Versicherungsunternehmen wird die Dynamik als Risiko angesehen und zwar wegen der „Langlebigkeit“.

    Man sollt sich eine günstige Depotbank suchen. Eine Filialbank ist möglicherweise nicht mehr zeitgemäß, ein Neobroker hat hingegen kaum noch Regularien. Am besten zu einer Direktbank mit der Möglichkeit, bei technischen (und nur bei solchen) Problemen den Kundendienst zu kontaktieren.

    Das Hauptproblem ist doch oft gar nicht, dass gar kein Geld mehr reinkommt, sondern dass die Rendite schlicht viel zu mager ist. Wenn die Einnahmen nach Abzug aller laufenden Kosten, Sanierungen und dem Wertverlust unterm Strich kaum noch ins Gewicht fallen, arbeitet das Kapital nicht für den Eigentümer – der Eigentümer arbeitet für den Erhalt des Hauses. Wer hier den Absprung verpasst, tauscht tatsächliche finanzielle Handlungsfreiheit im Alter gegen ein scheinbares "Lebenswerk", das jeden Monat Substanz frisst.

    Den Mut nehmen und konsequent sein!

    Werbeanrufe ohne Einwilligung sind in Deutschland nicht nur lästig, sondern glasklar illegal. Wer hier rechtlich gegensteuern möchte, findet die entscheidende Grundlage im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb – genauer gesagt in § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG. Demnach ist jede Werbung unter Verwendung eines Telekommunikationsdienstes ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung des Verbrauchers eine unzumutbare Belästigung und damit unzulässig.
    Dieses Gesetz nutze ich und fahre damit gut.

    Aufsichtsrechtlich gibt es für ETF Obergrenzen für das maximale Leihvolumen, die je nach Fondsstruktur und Emittent meist bei maximal 30 bis 40 Prozent des gesamten Fondsvermögens liegen. In der Praxis wird dieser Höchstwert bei breit streuenden Standard-Indizes allerdings selten ausgeschöpft, da die tatsächliche Auslastung im laufenden Betrieb oft deutlich niedriger ausfällt. Ein Blick in das Basisinformationsblatt lohnt sich in jedem Fall, da dort die konkreten Vorgaben und Obergrenzen für die Wertpapierleihe des jeweiligen Fonds aufgeführt sind.

    Eine integrierte Unfallversicherung in einer Rentenversicherung ist meist ein teures Verlustgeschäft. Monatlich fließen Teile des Beitrags als unwiederbringliche Risikoprämie in den Unfallschutz, statt angespart zu werden. Zudem machen solche intransparenten Kombi-Produkte die Verwaltung extrem teuer, wodurch der echte Sparanteil für die Altersvorsorge massiv schrumpft.

    Wenn zum Beispiel ein Hedgefonds dringend bestimmte Aktien für eine Handelsstrategie oder einen Leerverkauf sucht, leiht er sich diese Stücke kurzzeitig von dem ETF aus. Dafür zahlt der Entleiher dem ETF eine tägliche Leihgebühr, ähnlich wie Zinsen für einen Kredit. Diese zusätzlichen Einnahmen landen direkt im Fondsvermögen, was die laufenden Kosten ausgleicht und dafür sorgt, dass der ETF dem Index noch exakter folgt.

    Versicherer trennen intern strikt zwischen Anspar- und Auszahlungsphase, weil sich die Haftung grundlegend ändert. In der fondsgebundenen Ansparphase trägt der Kunde das Marktrisiko selbst, weshalb das Geld chancenreich in Aktien-ETFs fließen kann (wenn der Kunde das möchte). In der Auszahlungsphase (Verrentung) garantiert die Versicherung dagegen eine lebenslange, feste Zahlung; wegen dieser harten Haftung zwingt die BaFin den Versicherer über strenge Eigenkapitalregeln dazu, das Kapital fast vollständig in sichere, festverzinsliche Anleihen umzuschichten.

    Die Rentenversicherungen kalkulieren nicht nur sehr defensiv (zu Lasten des Anlegers) sondern sie schichten das Depot in Richtung risikoarme Anlagen um. Bei einer Auszahlungsphase von 20-25 Jahren nicht optimal.

    Ja. Das gibt es auch. Das nennt sich „Ablaufmanagement“. Dem kann jedoch in vielen Verträgen widersprochen werden.

    Das Hauptproblem bleibt die Verrentung an sich. Die ist ungünstig, weil von einem sehr hohen Langlebigkeitsrisiko ausgegangen wird. Auch erfolgt der Vorgang intern fast nur über festverzinsliche Anlagen.

    Hallo nochmal an alle,
    Die Bankberaterin "meines Vertrauens" (:DText von Google:

    Die Rentenversicherung läuft bis 41 - da bin ich 65 - mein Ertragsanteil wäre dann 18%.

    Das bedeutet dass "nur" 18% von dem Betrag mit meiner Einkommensteuer besteuert wird.


    Nochmals danke und liebe Grüße! :)

    Richtig. Nun davor steht ja der Entschluss voraus die Rentenversicherung verrenten zu lassen. Das ist, außen in besonderen Fällen (etwa Basisrente), nicht sinnvoll. Die Versicherungen gehen von zu hohen Lebenserwartungen aus. Die Renten sind deswegen zu klein. Besser wäre es, die Kapitaloption zu wählen.