Ja, das ist der wesentliche Unterschied.
Beim Nießbrauch kann man die Immobilie vermieten, um z.B. die Heimkosten zu zahlen oder einfach, weil diese für eine ältere Person zu groß ist.
Ja, das ist der wesentliche Unterschied.
Beim Nießbrauch kann man die Immobilie vermieten, um z.B. die Heimkosten zu zahlen oder einfach, weil diese für eine ältere Person zu groß ist.
Genauso meine ich das. Der Marktwert, 500.000 Euro, wird um den Wohnrecht-Wert, 100.000 Euro, reduziert. Deswegen dürfte keine Schenkungssteuer anfallen. Das suche ich bei einer offiziellen Stelle, weil ich mir nicht sicher bin.
Wenn was zum Marktwert verkauft wird, ist es keine Schenkung - egal an wen es verkauft wird.
Schenkungssteuer fällt also nicht an
Meiner Meinung nach, wenn zum Marktwert verkauft wird, wird auch Schenkungssteuer fällig.
Hier wird die Miete "geschenkt".
Also Spekulationssteuer gemeint, weil Verkauf unter 10 Jahren ohne Eigennutzung?
Fragen über Fragen…
Nein.es ist keine Spekulatiossteuer. Die Immobilie ist seit ca. 20 Jahren im Besitz des jetzigen Eigentümers.
Erläutere mal, warum der Verkäufer eines Hauses Schenkungssteuer zahlen soll ?
Unentgeltliches Wohnen stellt einen Geldwerten Vorteil dar. Deswegen wird Schenkungssteuer fällig. So habe ich das im Internet mehrfach gelesen.
In o.g. Fall wird der Verkehrswert der Immobilie um den Wohnwert reduziert, also weird die Miete sozusagen im Voraus bezahlt. Deswegen meine ich, es dürfte hier keine Schenkungssteuer verlangt werden. Ich habe das aber so noch nicht gelesen.
Deswegen meine Frage.
Eine ältere Person wird demnächst ihr Haus verkaufen. Mietfreies lebenslanges Wohnrecht wird im Grundbuch eingetragen.
Der Verkaufspreis ergibt sich aus dem Verkehrswert der Immobilie abzüglich Wohnwert (fiktive Jahresmiete*Kapitalfaktor).
Muss der Verkäufer trotzdem Schenkungssteuer bezahlen.